Anwälte, Richter, Mediatoren und viele mehr streiten darüber, was der (in ihren Augen oft einzig) richtige Weg zur Konfliktbeendigung (-lösung?) ist. Für die Beteiligten im Konflikt ist aber der Weg nicht das entscheidende (hier ist nicht der Weg das Ziel) sondern das Ergebnis.

Das Ergebnis sollte idealerweise die Lösung des Konflikts sein. Unter Konfliktlösung verstehe ich (und das ist wohl auch der Wunsch der Streitparteien), dass der Konflikt wirklich beendet ist und beide Parteien die Konfliktlösung, wie auch immer sie aussehen mag, wirklich akzeptieren und dass möglichst kein (Rest-) Konflikt weiter schwelt, der bei irgendeiner Gelegenheit wieder ausbrechen kann und die Beziehung der Parteien weiter untergräbt.

Wir kennen alle die unendlichen Nachbarschaftsstreitigkeiten, die von Streitobjekt zu Streitobjekt weitergehen, auch wenn zwischenzeitlich ein Anspruch entschieden wurde. Ebenso kennen Unternehmer, die auf die Pflege der Kundenbeziehungen achten, das Problem, dass selbst ein gegenüber einem Kunden gewonnener Prozess letztlich Schaden anrichtet.

Was also zeichnet eine (wirkliche) Konfliktlösung aus? Ein Konflikt kann dann als gelöst angesehen werden, wenn das Ergebnis des Lösungsvorgangs von beiden Parteien akzeptiert wird (nicht nur akzeptiert werden kann).

Das setzt einmal voraus, dass die Parteien über alle Einzelheiten des Konfliktthemas auch informiert sind. Es ist nicht zielführend, wenn eine Partei heute einen Kompromiss nur deshalb akzeptiert, weil ihr wichtige Informationen fehlen. Hier kommt die Reue, wenn die Informationen später erlangt werden.

Zum anderen sollte das Ergebnis der Konfliktbehandlung auf einem selbstbestimmten Weg erreicht werden. Ein Konfliktbeteiligter, der das Gefühl hat, dass ein Konflikt über seinen Kopf hinweg entschieden oder beendet wird, wird im Zweifel unzufrieden sein, auch wenn das Ergebnis für ihn eigentlich günstig ist.

Letztlich sollte das Ergebnis auch bei den Konfliktparteien reflektiert sein. Das bedeutet, dass die Parteien nicht nur an ihren Ansprüchen hängen sollten sondern auch einmal darüber nachdenken, welche Interessen bei ihnen wirklich dahinterstehen. Nur wenn das Ergebnis der Konfliktbearbeitung auch den wahren Interessen entspricht, wird eine Konfliktlösung erreicht sein. Typisches Beispiel sind hier wieder die berühmten Nachbarschaftsstreitigkeiten. Oft ist nicht der Rückschnitt der zu hohen Hecke das wirkliche Interesse der Beteiligten. Oder auch bei Trennungs- und Scheidungskonflikten geht es oft nicht wirklich um den gerichtlichen Streitgegenstand sondern um eine zumindest gefühlte Wiedergutmachung von (zumindest subjektiv erlittenen) Unrecht in der Partnerschaft. Wenn es nicht gelingt, diese Themen bei der Konfliktbearbeitung angemessen zu berücksichtigen, wird eine Entscheidung über den Streitgegenstand den Konflikt nicht lösen.

Es liegt auf der Hand, dass einvernehmliche Regelungen eher geeignet sind, eine Konfliktlösung herbeizuführen, als eine Entscheidung, sei es durch Gerichte oder Schiedsgerichte. Aber auch einvernehmliche Regelungen bieten nicht die Garantie für eine Konfliktlösung.