Hier hatte ich von einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Saarbrücken berichtet, die einemOberstaatsanwalt untersagte, in einem Strafprozess den Angeklagten als psychisch krank zu bezeichnen. Nun hat das Landgericht diese Verfügung nach mündlicher Verhandlung wieder aufgehoben, wie die Saarbrücker Zeitung hier berichtet.

Ich bin mal gespannt, ob das Landgericht diese Entscheidung veröffentlicht. Ich halte diese jetztige Entscheidung für vernünftig. Wie soll ein Staatsanwalt oder Verteidiger denn noch argumentieren, wenn man immer damit rechnen muss, jede kritische Bemerkung als Beleidigung per einstweiliger Verfügung um die Ohren gehauen zu bekommen.

Der Verfügungskläger will, so der Bericht, weiter vor Gericht kämpfen. Vielleicht hatte der Oberstaatsanwalt ja tatsächlich Recht (oder der Verfügungskläger will gerade den Wahrheitsbeweis für die Behauptung des Oberstaatsanwalts antreten)?