Tja, wohin geht die Anwaltschaft? Tobias Rötger hat sich in seinem Blogbeitrag hier Gedanken über den Ruf der Rechtsanwälte und deren Daseinsberechtigung gemacht. Hier beanstandet er das IKEA-Prinzip bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen.

Tatsache ist, dass das IKEA-Prinzip in verstärktem Maße kommen wird. Im angelsächsischen Bereich wird das unter dem Label „unbundled legal services“ gehandelt. Dort werden nur Teile der anwaltlichen Mandatsbearbeitung vom Anwalt erbracht, den Rest macht der Rechtssuchende selbst. Hier hatte ich zu dem Thema bereits gepostet. Dies ist ein Teil der Entwicklung.

Der andere Teil ist, dass heute mit einfachen Mitteln juristisches Wissen kostenlos zu erlangen ist. Wer die Lösung eines juristischen Problems sucht, kann meist eine (erste) Lösung über Google oder Jurablogs finden. Gerade in juristischen Blogs sind viele juristische Themen hervorragend gerade für Laien aufbereitet.

Sind dann die Rechtsanwälte tatsächlich überflüssig? Nein, natürlich nicht! Aber der Schwerpunkt der Tätigkeit wird sich verändern. Das einfache Massengeschäft wird in Zukunft sicherlich mehr und mehr automatisiert ablaufen. Das ist genau das Szenario, das Gunter Dueck, ehemals Vordenker bei IBM, meint, wenn er von professioneller Intelligenz spricht (siehe hier). Man sollte daher einmal anfangen, darüber zu diskutieren, was die Kernkompetenzen anwaltlicher Tätigkeit sind. Leider wird wohl nur ein geringer Teil davon an der Universität gelehrt. Letztlich werden es vor allem die Soft-Skills sein, die über den Erfolg der Anwaltsprofession in Zukunft entscheiden werden.

Die andere Seite werden hoch spezialisierte Anwälte sein, die in speziellen Gebieten komplexe Angelegenheiten bearbeiten können. Aber auch das sind dann Bereiche, die an der Universität nicht gelehrt werden, für die man allenfalls die Grundlagen dort erhält.

Wenn sich diese Entwicklung bewahrheitet und es der Anwaltschaft gelingt, hier Schritt zu halten, wird sich der Ruf der Rechtsanwälte auch wieder verbessern.

Heute sollten die Rechtsanwälte dem breiten Publikum einmal erklären (können), dass der Anwaltszwang bei (manchen) Gerichten nicht nur der Verteidigung des eigenen Einkommens gegen unliebsame Konkurrenz dient sndern auch und gerade dem Interesse der Rechtssuchenden. Wer beim Amtsgericht eine Verhandlung mit nicht anwaltlich vertretenen Laien miterlebt hat, wird das durchaus nachvollzeiehen können. Und auch Richter sollten einmal aus dieser Erfahrung heraus zugeben, dass Rechtsanwälte für den Prozess eher förderlich als hinderlich sind.