…das ist in Frankreich nicht die Frage.

In Frankreich existiert ein gesetzliches Verbot, am Arbeitsplatz zu rauchen. Natürlich sind die Arbeitgeber verpflichtet, für die Einhaltung dieser Vorschrift zu sorgen. Gleichwohl hatte bereits am 18.05.2011 der Cour de Cassation entschieden, dass es nicht für eine Kündigung ausreicht, wenn ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit regelmäßig an seinem Arbeitsplatz raucht. Dies gilt auch dann, wenn ein entsprechendes Rauchverbot im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Eine Kündigung wäre nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass das Rauchen am Arbeitsplatz das Funktionieren des Unternehmens nachhaltig stört.

Nun hat der Cour de Cassation nachgelegt. In einem Urteil vom 17.10.2012 hat er nun entschieden, dass auch eine Kündigung eines Arbeitnehmers unwirksam ist, der seine ihm unterstellten Mitarbeiter am Arbeitsplatz rauchen lässt.

Diese Rechtsprechung bringt französische Arbeitgeber in eine groteske Situation:

Auf der einen Seite sind Sie verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Regelung, dass das Rauchen am Arbeitsplatz verboten ist, durchzusetzen und auf deren Einhaltung zu achten. Auf der anderen Seite haben sie keine rechtlichen Möglichkeiten, Mitarbeiter, die diese Regel selbst nicht beachten oder es auch zulassen, dass ihre Untergebenen gegen das Gesetz verstoßen, in irgendeiner Weise zu maßregeln. Könnte sein, dass nun Raucher bei der Einstellung diskriminiert werden.

Quelle: Blog von Carole Vercheyre-Grard, Avocat en droit du travail à Paris