IMG_0277In der LinkedIn Gruppe „ADR, Conflict Resolution and Mediation Exchange“ wurde die Frage der Anwesenheit von Rechtsanwälten in den Mediationssitzungen diskutiert. Interessant ist, dass dort Mediatorinnen und Mediatoren aus der ganzen Welt diskutierten (u.a. USA, Australein, England, Rumänien). Ich weiß auch von mir bekannten Mediatorinnen und Mediatoren, dass dort die Einstellung zu Rechtsanwälten in der Mediation sehr unterschiedlich gesehen wird.

Letztlich muss eines jeder Mediatorin und jedem Mediator klar sein: Einer der Grundsätze der Mediation ist die Informiertheit der MediandInnen. Eine Mediandin oder ein Mediand ist nur dann in der Lage, eine wirklich selbstbestimmte Einigung herbeizuführen, wenn er über alles informiert ist. Alles andere hieße, die Beteiligten oder eine(n) Beteligte(n) über den Tisch zu ziehen, Das kann und darf in der Mediation nicht geschehen! Da auch ein Anwaltsmediator die Beteiligten nicht rechtlich im Einzelnen beraten kann, muss eine rechtliche Beratung der MediandInnen durch Anwälte bei Auftreten rechtlicher Probleme in der Mediation erfolgen und ein sorgfältig arbeitender Mediator achtet auch darauf, dass die MediandInnen alle rechtlichen Informationen einholen, die nötig sind.

Gitb es daher rechtlich schwierige Fragen in der Mediation zu klären, kommen die Anwälte auf jeden Fall in irgendeiner Weise in der Mediation zum Zuge, auch wenn manche Mediatoren hiervon nicht so begeistert sind. Wichtig ist daher, die beteiligten Anwälte – sofern ihnen Mediation nicht sehr gut bekannt ist – über Mediation und insbesondere die Rolle der Anwälte in der Mediation aufzuklären. Es sollte den beteiligten Anwälten dann schon klar sein, dass es in der Mediation eben nicht um Sieg oder Niederlage geht, sondern darum, interessengerechte Lösungen im Rahmen der Privatautonomie zu finden. Wir brauchen daher nciht den vom Medianden engagierten Drachentöter sondern den Geburtshelfer einer einvernehmlichen Regelung.

Wie die Anwälte in die Mediation eingebunden werden, ist auf verschiedenen Wegen möglich. Einmal können die Beratungsanwälte Hintergrundddienst machen, d.h. sie stehen in telefonischer Bereitschaft, eventuell auftretende Rechtsfragen zu beantworten. Die zweite Möglichkeit ist, dass die Anwälte in Person an der Mediationssitzung teilnehmen, aber nur dann das Wort ergreifen, wenn es um rechtliche Bewertungen geht. Die Lieblingsrolle des Anwalts, nämlich die des – in der Schweiz werden sie teilweise so treffenderweise genannt – Fürsprech, der für den Mandanten spricht, ist in der Mediationssitzung eher unerwünscht, es sei denn, eine Partei wäre wirklich nicht in der Lage, sich selbst hinreichend zu artikulieren. Allerdings wäre in diesem Fall zu fragen, ob dann eine Mediation wirklich möglich ist.

In den USA, wo Mediation mehr eine Verhandlungsunterstützung ist und auch oft Vorschläge seitens des Mediators unterbreitet werden, ist die Anwesenheit von Anwälten in der Mediationssitzung offenbar weitaus häufiger, als in unserem Raum. Die Mehrheit der an der oben erwähnten Diskussion beteiligten MediatorInnen war eher meiner Ansicht.

Was aus standesrechtlichen Gründen gar nicht geht – auch wenn die Medianden es manchmal wünschen – , ist dass lediglich ein Rechtsanwalt in der Mediation Rechtsrat für beide Medianden erteilt. Hier gilt bereits das oben gesagte und würde auch Parteiverrat darstellen.