Mediatoren und Rechtsanwälte sehen sich oft (noch) als Konkurrenten um dieselben Kunden (Trennungs- und Scheidungskandidaten, Firmen etc.). Muss das sein oder herrschen hier eher Vorurteile vor, die auf der Unkenntnis dessen, was der jeweilige andere macht, beruhen?

Tatsache ist, dass durch das Mediationsgesetz, wenn es denn einmal in Kraft tritt, die Mediation in Deutschland einen deutlichen Schub erfahren wird. Rechtsschutzversicherungen setzen bereits seit einiger Zeit auf Mediation und bieten ihren Versicherungsnehmern teilweise sogar Vorteile wie etwa Verzicht auf Selbstbeteiligung, wenn sie ein Mediationsverfahren durchführen. Auch die Rechtsanwälte werden sich mit der Mediation vermehrt auseinandersetzen müssen, da in § 253 Abs. 3 ZPO dann auch in der Klageschrift die Angabe enthalten sein soll, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie die Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen.

Tatsache ist aber auch, dass beide, sowohl Mediatoren als auch Anwälte, zum Teil befürchten, die jeweils andere Profession will ihnen die Kunden und die Mandate streitig machen. Dabei kann Mediation zu einem Synergieeffekt für die Professionen führen.

Die Mediatoren brauchen die Rechtsanwälte, um streitige Rechtsfragen zu klären oder zumindest die rechtlichen Stellungnahmen zu erhalten. Einer der Kernsätze der Mediation ist, dass die Mediationsparteien informiert sein müssen, damit sie ihre Recht und Interessen selbstbestimmt wahrnehmen können. Daher gehört in den meisten Bereichen der Mediation dazu, dass die Konfliktbeteiligten anwaltlich beraten sind. Selbst ein juristischer Mediatior kann insoweit nicht die Beratung eines Parteianwalts ersetzen. Die Beratung soll ja parteilich sein, während der Mediator neutral sein muss. Daher kann selbst ein Anwaltsmediator nur allgemeine Ausführungen zur Rechtslage machen, die spezifische Beratung kann nur ein Beratungsanwalt vornehmen. Insoweit muss man auch den Konfliktbeteiligten klarmachen, dass auch jeder seinen eigenen Beratungsanwalt beauftragen muss, da ein Rechtsanwalt ohne Parteiverrat ja nicht beide beraten kann. Insoweit ist die Befürchtung manches Rechtsanwalts, dass ihm durch Mediation Mandate verloren gehen, schlicht unbegründet.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass für die Beratungsanwälte das einzelne Mandat, wenn es vielleicht als Beratungsmandat in absoluten Zahlen nicht so viel bringt wie ein Prozessmandat, doch auch weit weniger Aufwand mit sich bringt. Es müssen in der Regel keine langen Schriftsätze verfasst werden. Wenn sie an der Mediation teilnehmen, haben sie die Möglichkeit, ihr rhetorisches Verhandlungsgeschick zur Geltung zu bringen. Und nicht zuletzt erzielen sie für die Mandanten befriedigendere Ergebnisse. Und wenn dann letztlich eine Vereinbarung in der Mediation erzielt wird, erhalten sie sogar eine höhere Vergleichsgebühr als im gerichtlichen verfahren.

Demnach kann Mediation für den Rechtsanwalt zu positiven Auswirkungen führen, vor allem zu einer besseren Mandantenbindung, da die Mandanten letztlich mit dem Ergebnis zufriedener sind, als bei einer gerichtlichen Entscheidung.

Das einzige Problem ist, dass Juristen in der Ausbildung darauf geschult werden, Probleme ausschließlich juristisch zu lösen, das heißt, man verinnerlicht das Nullsummenspiel (was du gewinnst, verliere ich). Es ist für Juristen neu (auch ich musste das in der Mediatorenausbildung lernen), dass es bei weitem nicht immer um eine begrenzte Ressource geht. Auch hat man in der Juristenausbildung verinnerlicht, dass bei der Lösung von Rechtsfragen Emotionen weitestgehend keine Rolle spielen. Man merkt zwar in der anwaltlichen Praxis, dass sich diese Emotionen beim Mandanten nicht immer ausschließen lassen, und dass Mandanten trotz gewonnenen Prozesses manchmal noch unzufrieden sind. All dies kann in der Mediation vermieden werden. Die Einleitung eines Mediationsverfahrens ist leider in den meisten vielen Juristengehirnen als Handlungsoption noch nicht richtig angekommen. Hier gibt es noch immer die Einbahnstraße von der Verhandlung zum Gericht (und dort sind wir – wie wir wissen – wie auf hoher See in Gottes Hand).