Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die von der Stadt Bad Sooden-Allendorf erhobene Pferdesteuer rechtens ist. Gegen die Steuersatzung hatten mehrere Pferdehalter und ein eingetragener Verein einen Normenkontrollantrag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Ziel gestellt, die Satzung für unwirksam zu erklären. Den Antrag hat der Verwaltungsgerichtshof ohne mündliche Verhandlung nun zurückgewiesen.

In der Pressemeldung vom 17.12.2014 führt der Verwaltungsgerichtshof aus, die Kommunen seien grundsätzlich berechtigt, eine sog. Aufwandsteuer zu erheben, mit denen – wie z. B. bei der Hundesteuer – die besondere Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners, die darin zu erkennen ist, dass er fähig und bereit ist, einen besonderen Aufwand zu erbringen, mit einer Steuer zu belegen. Da sowohl das Halten als auch das Benutzen von Pferden einen Aufwand erforderten, der das für den gewöhnlichen allgemeinen Lebensbedarf Erforderliche überschreitet, dokumentierten Halter und Benutzer ihre besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die mit einer Steuer abgeschöpft werden dürfe. Die in der streitigen Satzung festgelegten Steuertatbestände belegten mit der Steuerlast auch jeweils diejenige natürliche Person, die einen zusätzlichen Aufwand für das Halten von Pferden bzw. für das entgeltliche Benutzen von Pferden zur Freizeitgestaltung erbrächten.

Nicht abgeschöpft werden dürften Aufwendungen, die der Einkommenserzielung dienten. Dem sei dadurch in der Satzung Rechnung getragen worden, dass Pferde, die nachweislich zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung eingesetzt werden, von der Steuerpflicht ausgenommen sind.

Das grundgesetzlich verankerte Staatsziel des Tierschutzes und für das in der Hessischen Verfassung festgelegte Staatsziel des Schutzes und der Pflege des Sports durch den Staat werde durch die Pferdesteuer nicht verletzt, ebenso der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz. Angesichts einer Höhe von 200 € sei die steuer auch nicht gegenüber den Pferdehaltern erdrosselnd.

Die Revision wurde nicth zugelassen. Es bleibt daher abzuwarten, ob ein Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestellt wird.

Es steht angesichts dieser Entscheidung zu befürchten, dass die klammen Kommunen nun auf diesen Zug aufspringen werden. Im Saarland wurde ein versuch der Gemeinde Illingen erst vor kurzem abgewehrt, eine Pferdesteuer einzuführen.

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