Am 18. Juli hatte ich beim Bundesjustizministerium einmal nach dem Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz nachgefragt, nachdem dieser bis dato nicht erschienen war. Immerhin bereits 10 (in Worten: zehn) Tage später teilte mir dann das Ministerium mit, dass der Bericht am 19. Juli von der Bundesregierung beschlossen worden sei und übersandte mir den Bericht.

Dass ein Ministerium zur Beantwortung einer solchen Frage zehn Tage braucht, ist schon erstaunlich. Eine kurze Rückmail am 19. Juli mit Hinweis auf die Fundstelle auf der Homepage hätte eigentlich genügt. Ich hatte den Bericht allerdings auch ohne die Hilfe des Justizministeriums am 19.07. bereits entdeckt und hier auf dem Blog einen Artikel verfasst.

Geschuldet ist die Dauer wohl dem Dienstweg. Immerhin musste der Anfrage ein Aktenzeichen verpasst, einer Sachbearbeiterin zugewiesen werden. Die Sachbearbeiterin hat dann eine Antwortentwurf als PDF-Datei mit Briefkopf des Ministeriums gefertig und mit Unterschrift versehen. Dann wurde der Brief im Auftrag der Referatsleiterin als Anlage zu einer Mail verschickt. So geht schnelles und unkompliziertes Verwaltungshandeln!