Bereits in der Arbeitsgemeinschaft an der Uni wurde uns beigebracht, dass ein Anwalt bei einem gewonnenen Prozess allenfalls eine Flasche Selters aufmacht. Der Sekt wird nur dann kaltgestellt, wenn man einen Prozess aus prozessualen Gründen gewinnt.

Wenn aber auf der Gegenseite eine (selbsternannte) Arbeitsrechtskanzlei ihre Klage letztlich zurücknehmen muss, weil sie (wahrscheinlich wegen ihrer Fixierung auf das Arbeitsrecht) fälschlicherweise den Arbeitsrechtsweg beschritten hat, so kann man sich schon einmal Sekt (oder einen Cremant) gönnen. Vor allem, wenn nach Verweisung an das Landgericht die Schiedsvereinbarung zum Tragen kommt und die Klage demnach unzulässig war.

Wenn dann der Streitwert noch die richtige Höhe hat, ist ein Grund zum Feiern gegeben.