Als saarländischer Blogger, der als Jurist auch gelegentlich einmal über Urteile der saarländischen Gerichte schreiben möchte, ist man relativ brotlos. Es sei denn, man spezialisiert sich auf Verwaltungsrecht. In der Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte aus dem Saarland tauchen so gut wie nie Urteile der hiesigen Zivilgerichte auf. Im Jahre 2017 hat weder das Landgericht Saarbrücken noch das Saarländische Oberlandesgericht irgendein Urteil oder einen Beschluss veröffentlicht. Demgegenüber stellen das Verwaltungsgericht Saarlouis und das Oberverwaltungsgericht jede Menge an Entscheidungen in die Datenbank ein. In den vergangenen 12 Monaten hat das Landgericht Saarbrücken gerade einmal 5 Entscheidungen in die Datenbank eingegeben (das Oberlandesgericht keins, das Finanzgericht 9, das Landesarbeitsgericht 7 und das Landessozialgericht 2).

Da fragt man sich schon, ob die Zivilgerichte arbeiten oder ob die nur völlig unspektakuläre Fälle bearbeiten oder sind sie schlicht zu faul, die Urteile und Beschlüsse zu anonymisieren und dann einzustellen. Schaut man sich die Rechtsprechungsdatenbanken der anderen Bundesländer an, so fällt zwar ac hier der Fleiß der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf, aber dort sind Entscheidungen der Zivilgerichte keine solche Ausnahme.

Ich meine, es würde den Zivilgerichten im Saarland gut zu Gesicht stehen, wenn sie ihre Zurückhaltung bei der Veröffentlichung von Entscheidungen in der Rechtsprechungsdatenbank aufgeben würden. So könnte man die Rechtsprechung des Landgerichts und des Oberlandesgerichts besser einordnen können. Dafür ist doch die Rechtsprechungsdatenbank eigentlich gedacht. Offenbar findet aber Rechtsprechung im Saarland (in Zivilsachen) so gut wie gar nicht statt.

Und ich habe nichts zu bloggen über Urteile des Landgerichts oder Oberlandesgerichts Saarbrücken!