Bei der Entwicklung der Anwalts-Software IXP-Advocat arbeite ich direkt mit der Entwicklerfirma der zugrunde liegenden Programmierumgebung zusammen. Die Firma FBW IT GmbH hat ihren Hauptsitz in der Nähe von Wien und Niederlassungen u.a. in Rumänien. Dort arbeite ich mit einer Programmiererin zusammen, die Programmteile nach meinen Angaben umsetzt.

Diese Zusammenarbeit funktioniert im wesentlichen durch die Nutzung eines Instant-Messaging-Dienstes. Wir nutzen derzeit den Yahoo-Messaging-Dienst. Wenn mein Messenger-Client online geht, sehe ich sofort, wer von meinen Ansprechpartnern bei IXP am Rechner sitzt und diese sehen auch, dass ich online bin. So ist es möglich, ohne Probleme Informationen hin und her zu schicken.

Ein derartiger Instant-Messenger ist auch eine gute Einrichtung für Anwaltskanzleien. Für das Kanzleipersonal, gleich ob es in der Kanzlei vor Ort oder zu Hause arbeitet, kann dann jederzeit erreicht werden, vorausgesetzt, der Mitarbeiter oder die Anwältin oder der Anwalt sind gerade online. Derartige Messenger gibt es auch für Smartphones und Tablets, so dass man auch unterwegs jederzeit kurze Anweisungen erteilen kann oder Informationen erhält.

Natürlich sollte man als Anwalt nicht gerade empfindliche Informationen über den Messenger schicken. Da es aber auch Programme für den eigenen Web-Server gibt, kann man auch hier die Sicherheitsanforderungen wahren.

Ob es sinnvoll oder erwünscht ist, auch Mandanten die Messenger-ID mitzuteilen, muss jeder für sich selbst beantworten. sicher ist es für die Mandanten von Vorteil, ihrem Anwalt jederzeit Informationen zukommen zu lassen oder Fragen zu stellen. Ob ich als Anwalt aber jederzeit erreichbar sein will, ist Geschmackssache. Da muss man darauf achten, dass man sich abmeldet oder zumindest den Status auf „abwesend“ ändert, um einmal Ruhe vor der Informationsflut zu haben (beim Telefon setzt man ja auch gelegentlich das Vorzimmer als Abfangjäger ein).