Das Schlichtungsverfahren zu Stuttgart 21 wurde vielfach auch als Mediation bezeichnet. Das ist falsch und das Verfahren macht auch klar, wo der entscheidende Unterschied zwischen einer Schlichtung und einem Mediationsverfahren liegt.

Der augenfälligste Unterschied ist der, dass ein Mediator unparteiisch ist (oder auch allparteilich) und selbst über keinerlei Entscheidungsbefugnis verfügt. Die Lösung muss allein von den Konfliktbeteiligten gefunden werden. In dem Schlichtungsverfahren um Stuttgart 21 mit Heiner Geißler war klar, dass der Schlichter am Ende einen Schlichterspruch verkünden würde und dies auch getan hat. Das wäre in einem Mediationsverfahren undenkbar. Vielfach wird sogar die Ansicht vertreten, dass ein Mediator noch nicht einmal einen Lösungsvorschlag in die Diskussion einbringen darf (in vielen Konflikten wär das auch nicht der Mediation förderlich), sondern sich strikt neutral zu verhalten hat.

Der zweite Punkt, der mich von Anfang an bei dem Schlichtungsverfahren um den Stuttgarter Hauptbahnhof gestört hat, war die Tatsache, dass im vorhinein überhaupt nicht geklärt war, welcher Spielraum für eine Konsenslösung überhaupt existiert. Wenn zumindest eine Konfliktpartei mit der festbetonierten Meinung in die Mediation geht, von der Durchführung des Bauprojekts auf keinen Fall abzurücken, stellt sich in der Tat die Frage, was ein solches Schlichtungsverfahren überhaupt soll. Jeder Mediator, der als solcher ernst genommen werden will, hätte unter diesen Umständen ein Mandat abgelehnt,

Ein dritter Punkt, der bei diesem Verfahren störte: Die gesamte Verhandlung wurde öffentlich abgehalten. Wie soll wirklich eine erörterung der Positionen und dahinter stehenden Interessen erfolgen, wenn dies alles life in allen Mediation übertragen wird? Auch dies wäre ein Grund gewesen, als ernsthafter Mediator oder auch Schlichter ein solches Mandat abzulehnen.

Die Süddeutsche Zeitung hat daher nicht ohne Grund geschrieben: „Darum war die Schlichtung in Wahrheit keine Entscheidungsfindung, sondern der Versuch, die Ohnmächtigen mit dem harten Faktum ihrer feststehenden Niederlage zu versöhnen.“ (Süddeutsche Zeitung vom 3.12.2010)

Dem ist nichts hinzuzufügen außer der Bitte: Nennt es nicht Mediation!