Pappeln am Parkplatz

Der Sohn des Klägers parkte mit dem Auto des Klägers auf einem Parkplatz beim Tierheim. dieser Parkplatz war wahrscheinlich vom Tierheim vor einiger Zeitmit Abbruchresten des alten Tierheims eingeebnet worden. am Rand des Parkplatzes standen Pappeln. Von einer dieser Pappeln fiel ein ast auf das Fahrzeug des Klägers. dieser wollte von der Gemeinde als Träger der straßenbaulast unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung seinen Schaden ersetzt erhalten.

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