Wer im Glashaus sitzt …

… sollte nicht mit Steinen werfen. Dieser Spruch gilt auch im Verwaltungsrecht, wenn es um die Baugenehmigung des Nachbarn geht.Nachbarn geht. Das meinte auch das Verwaltungsgericht Saarlouis in einem Beschluss vom 23.08.2012 (Aktenzeichen 5 L 617/12).

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