Startpreis bei Ebay kein Indiz für Beschaffenheit

Der Startpreis bei einer Ebay-Auktion ist nach einem Urteil des BGH vom 28. März 2012 – VIII ZR 244/10 (Pressemitteilung des BGH hier) kein Indiz dafür, dass es sich bei einem versteigerten Gegenstand um ein Plagiat handelt. In dem entschiedenen Fall hatte ein Verkäufer bei Ebay ein Handy „Vertu Weiss Gold“ mit einem Startpreis von 1 Euro eingestellt. Der Kläger des entschiedenen Verfahrens ersteigerte das Handy für 782 €. Er verweigerte dann die Annahme, da es sich um ein Plagiat handelte und verlangte 23.218 € Schadensersatz […]