Fahrerlaubnisentzug: Kein Gutachten über Drogen generell wenn nur Cannabis im Spiel war

In einem Beschluss vom 28.12.2011 (Aktenzeichen 1 L 1125/11.NW) hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet. Der Autofahrer hatte wegen Fahrens mit einer THC-Konzentration von 1,8 ng/ml sowie einem THC-Carbonsäurewert von <5,0 ng/ml im Blut einen Bußgeldbescheid erhalten. Im Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis wurde der Autofahrer aufgefordert, ein MPU-Gutachten beizubringen, das folgende Frage beantworten sollte: Ist zu erwarten,dass Herr … zukünftig ein Kfz unter Drogen führen wird bzw. werden Betäubungsmittel im Sinn des BtmG oder anderer psychoaktiv […]