Lange Standzeit kein Mangel beim Gebrauchtwagen

Ein Käufer hatte bei einem Gebrauchtwagenhändler ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft.Die Kfz-Zulassungsstelle verweigerte dem Käufer die (erneute) Zulassung, weil das Fahrzeug in den letzten 19 Monaten vor der beanragten Wiederzulassung stillgelegt war. Nach Einholung des für die Zulassung erforderlichen Gutachtens stellte der Verkäufer das Fahrzeug wieder bereit und forderte den Käufer unter Fristsetzung auf, es abzuholen. Der Käufer weigerte sich, das Fahrzeug abzunehmen und erklärte die Anfechtung wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen. Nach nochmaliger vergeblicher Fristsetzung erklärte der Verkäufer seinerseits den Rücktritt vom Kaufvertrag. Er verkaufte das Fahrzeug sodann zu […]