Mediation-Saar

Ein anderer Motor im Gebrauchtwagen ist keine Falschlieferung

Das Oberlandesgericht in Saarbrücken beschäftigt sich in seinem Urteil vom 25.04.2013 (Aktenzeichen 4 U 83/11 – 24) mit der Problematik, ob der Austausch des Motors nach Abschluss des Kaufvertrages über ein Fahrzeug einen Mangel oder eine Falschlieferung darstellt.

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Von |2013-05-07T17:38:18+01:007. Mai 2013|Zivilrecht|0 Kommentare

Ein Austauschmotor muss nicht neu sein

„Bei einem Kauf unter fachunkundigen Privaten kommt der Angabe, das Fahrzeug verfüge über einen „Austauschmotor“, grundsätzlich lediglich der Erklärungsinhalt zu, dass sich nicht mehr der Originalmotor im Fahrzeug befindet.“ so der (von mir korrigierte) Leitsatz eines Urteils des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 29.02.2012 (Aktenzeichen 1 U 12/11 – 35).

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Von |2012-04-30T15:45:28+01:0030. April 2012|Zivilrecht|1 Kommentar
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