Was der Mandant können dürfen soll?

Die von uns entwickelte Kanzlei-Software IXP-Advocat bietet unter anderem den Vorteil, dass man den Mandanten unmittelbar über das Internet einen Zugriff auf das Programm erlauben kann. Dies kann und darf natürlich nicht bedeuten, dass die Mandanten sämtliche Funktionalitäten der Kanzlei-Software nutzen können. Dies würde ja einen eklatanten Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts und gegen sämtliche Datenschutzrichtlinien bedeuten.

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