Mediation-Saar

Aufteilung Unterhalt unter den Kindern, wenn eines beim Unterhaltspflichtigen wohnt

Was passiert im Mangelfall (d.h. wenn der zur Verfügung stehende verbleibende Betrag nicht zur Deckung aller Unterhaltspflichten ausreicht), wenn der Unterhaltspflichtige eines der Kinder selbst betreut und keinen Barunterhalt erhält? In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Saarbrücken hatte ein Vater von drei Kindern, von denen eines bei ihm wohnte und für das er keinen Barunterhalt erhielt, die Ansicht vertreten, dass der Unterhaltsanspruch für den bei ihm wohnenden Sohn vorrangig sei. Im Rahmen des einer Beschwerde im Verfahrenskostenhilfeverfahren (uh was für ein Wortungetüm!) hatte das Saarländische Oberlandesgericht entschieden (

Von |2012-02-13T17:04:21+01:0013. Februar 2012|Familienrecht|0 Kommentare

Der Umzug zur Freundin muss warten

Mit Beschluss vom 17.11.2011 (Aktenzeichen 6 UF 110/11) hat das Saarländische OLG klargestellt, dass der Umzug eines nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigert Únterhaltspflichtigen zu seiner – mit ihm nicht verheirateten – neuen Lebensgefährtin jedenfalls dann nicht unterhaltsrechtlich gebilligt werden könne, wenn er ihn außer Stande setzt, den Mindestunterhalt für sein aus einer früheren Beziehung hervorgegangenes Kind zu zahlen (so der Leitsatz).

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Von |2012-01-09T17:28:18+01:009. Januar 2012|Familienrecht|1 Kommentar
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