Mediation-Saar

Wer zu viel will bekommt gar nichts

Es ging in dem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Dortmund mal wieder um Schönheitsreparaturen. Da war 2008 eine Wohnung vermietet worden. Im Mietvertrag waren die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen worden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sollte die Wohnung frisch renoviert werden oder, wenn die Fristen noch nicht abgelaufen waren, zumindest anteilig gezahlt werden. Ferner war hinzugefügt worden, dass die Räume weiß gestrichen übergeben worden seien und deshalb auch weiß gestrichen zurückzugeben seien. Im Übernahmeprotokoll war ferner vermerkt, dass der Teppichboden bei Auszug zu reinigen sei bzw., wenn seit Einzug […]

Von |2014-09-01T15:12:11+01:001. September 2014|Zivilrecht|0 Kommentare

Die Wohnung hatte 10 Quadratzentimeter zuviel

Ein Mieter hatte von Oktober 2005 bis April 2012 eine Wohnung angemietet, deren Größe im Mietvertrag mit 43 qm angegeben war. Die Kaltmiete betrug 200 € und die Nebenkostenvorauszahlung 85 €. Er behauptete nun, die Wohnungsgröße habe tatsächlich nur 38,6 qm betragen. Nun wollte er für die gesamte Mietzeit monatlich 20,51 € zurück, insgesamt also 1.620,29 €.

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Von |2013-12-16T19:35:27+01:0016. Dezember 2013|Zivilrecht|0 Kommentare

Mietvertrag auf Lebenszeit und § 575 BGB

Ein Mietvertrag auf Lebenszeit gilt als befristeter Mietvertrag. § 575 BGB lässt befristete Mietverträge nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu. Liegen solche Voraussetzungen nicht vor und/oder sind sie vom Vermieter nicht schriftlich mitgeteilt worden, so gilt der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

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Von |2013-06-03T16:44:03+01:003. Juni 2013|Allgemein, Zivilrecht|0 Kommentare

430 € für 5,78 m², das ist selbst in Paris zu viel

zrclip_001n5dcce58f.pngEine Frau mietete im 11. Arondissement in Paris ein Mini-Zimmer von gerade einmal 5,78 m² zum Preis von sage und schreibe 430 €. Die Installationen waren nicht ordnungsgemäß und die Kochplatten befanden sich so nah an der Leiter, die zum Bett führte, dass diese schon geschwärzt war. 5 Jahre hielt es die Mieterin dort aus.

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Von |2013-01-31T18:16:15+01:0031. Januar 2013|Allgemein|0 Kommentare

Kein pauschales bestreiten der Nebenkosten

In einer Presseerklärung weist das Amtsgericht München auf ein Urteil vom 27. Januar 2012 (Aktenzeichen: 472 C 26823/11) hin. In dem entschiedenen Rechtsstreit ging es um eine Nebenkostenabrechnung, die ein Mieter erhalten hatte. Der Mieter wollte den Nachzahlungsbetrag von 467 € nicht zahlen und begründete das damit, dass der Verbrauch viel zu hoch angesetzt worden sei.

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Von |2012-12-18T17:00:17+01:0018. Dezember 2012|Zivilrecht|0 Kommentare

Abrechnung nur nach Verbrauch, wenn in allen Wohnungen Wasserzähler angebracht sind?

In einem Urteil vom 31.01.2012 (Aktenzeichen 212 C 38/12) hat sich das Amtsgericht Köln mit der Frage auseinandergesetzt, ob in einem Mietshaus der Wasserverbrauch sowie das Abwasser nach quadratmeterzahlen oder nach Verbrauch abzurechnen sind, wenn in jeder Wohnung ein Wasserzähler angebracht ist. In dem vom Amtsgericht Köln entschiedenen Fall war gemäß Mietvertrag die Abrechnung der Wasser- und Abwasserkosten nach der Wohnfläche vorgesehen. Nachträglich waren in sämtlichen Wohnungen Wasserzähler angebracht worden. Gleichwohl hatte der Vermieter den Wasserverbrauch weiterhin nach der Grundfläche berechnet. Das Amtsgericht Köln war der […]

Von |2012-02-07T16:27:59+01:007. Februar 2012|Zivilrecht|0 Kommentare

Kein Qualm – weniger Umsatz – kein Schadensersatz

Nach dm Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz gingen die Umsätze einer gepachteten Gaststätte zurück. Die Pächterin forderte den Verpächter auf, Umbaumaßnahmen zur Schaffung eines den Anforderungen des Nichtraucherschutzgesetzes entsprechenden Raucherbereichs vorzunehmen. Der Verpächter wollte nicht. Also verklagte ihn die Pächterin auf Schadensersatz und fiel damit in allen Instanzen durch.

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Von |2011-07-28T10:49:08+01:0028. Juli 2011|Zivilrecht|0 Kommentare

Der Strom muss reichen

Der Mieter hatte die Miete gemindert, u.a. weil die Elektroinstallation es nicht zuließ, dass in der Altbauwohnung eine Waschmaschine und weitere haushaltsübliche Elektrogeräte betrieben werden konnten. Der Vermieter hatte daraufhin gekündigt und darauf verwiesen, dass im Mietvertrag vereinbart war:

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Von |2010-02-16T11:26:45+01:0016. Februar 2010|Zivilrecht|0 Kommentare
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