Wer zu viel will bekommt gar nichts
Es ging in dem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Dortmund mal wieder um Schönheitsreparaturen. Da war 2008 eine Wohnung vermietet worden. Im Mietvertrag waren die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen worden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sollte die Wohnung frisch renoviert werden oder, wenn die Fristen noch nicht abgelaufen waren, zumindest anteilig gezahlt werden. Ferner war hinzugefügt worden, dass die Räume weiß gestrichen übergeben worden seien und deshalb auch weiß gestrichen zurückzugeben seien. Im Übernahmeprotokoll war ferner vermerkt, dass der Teppichboden bei Auszug zu reinigen sei bzw., wenn seit Einzug […]