Immer wieder Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen bieten immer wieder Anlass zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Mieter nur dann zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, wenn die Übernahme dieser Arbeiten zu Lasten des Mieters ausdrücklich im Mietvdertrag geregelt ist. Sagt der Mietvertrag hierzu nichts aus, so ist es eine Hauptpflicht des Vermieters, die Schönheitsreparaturen auf seine Kosten vorzunehmen.

[…]