Mediation-Saar

Gemeinsame Immobilie = verfestigte Lebensgemeinschaft = kein Trennungsunterhalt

Keine Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Unterhaltsklage und einstweilige Ansordnung auf Trennungsunterhalt gewährte das Saarländische Oberlandesgericht in einer Entscheidung vom 18.02.2009 Aktenzeichen 9 WF 19/09 PKH einer Ehefrau, die mit einem anderen Mann zusammen ein Haus gekauft hatte und dort zumindest die Küche und andere Räumlichkeiten gemeinsam nutzte.

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Von |2009-05-29T18:11:53+01:0029. Mai 2009|Familienrecht|1 Kommentar
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