Mediation-Saar

So einfach kann man die Verfahrenskostenhilfe nicht ablehnen

Da hatte es sich das Familiengericht doch etwas zu einfach gemacht. Es hatte einem Antragsteller die begehrte Verfahrenskostenhilfe verweigert, weil er die die in einem Parallelverfahren mit Verfügung vom 5. September 2012 angeforderten Angaben entgegen § 118 Abs. 2 ZPO nicht gemacht habe. In dieser Verfügung hatte das Familiengericht den Antragsteller aufgefordert, durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen, dass er lediglich über sein Einkommen bei verfüge und einen regelmäßigen monatlichen Kindesunterhalt zahle und in welcher Höhe.

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Von |2013-02-01T14:48:00+01:001. Februar 2013|Familienrecht|0 Kommentare

Keine Verfahrenskostenhilfe für die Ausschlagung einer Erbschaft

Eine Mutter zweiter Kinder hatte durch ihren Anwalt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für sich beantragt für die Ausschlagung einer Erbschaft, die den minderjährigen Kindern durch den Tod des (von der Kindesmutter geschiedenen) Kindesvaters zugefallen war. Dies hat das Nachlassgericht abgelehnt. Das Saarländische Oberlandesgericht hat die hiergegen eingelegte Beschwerde zurückgewiesen (Beschluss vom 12.12.2012, Aktenzeichen 5 W 406/12).

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Von |2013-01-11T11:42:23+01:0011. Januar 2013|Zivilrecht|0 Kommentare
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