OLG Saarbrücken: Schadensersatz bei Schlagloch

Pech hatte die Fahrradfahrerin, die eine Landesstraße befuhr. In einer Ortsdurchfahrt befand sich am Scheitelpunkt einer abschüssigen Kurve ein tiefes Schlagloch. Die Radfahrerin geriet mit dem Vorderrad in das Schlagloch und stürzte so schwer, dass sie mit einer schweren Gehirnerschütterung, einem HWS-Schleudertrauma, einer Prellung der linken Thoraxhälfte und Schürfwunden drei Tage stationär im Krankenhaus aufgenommen werden musste. Sie verlangte nun vom land als Träger der Baulast wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ein Schmerzensgeld von 2.000 € sowie ihren Sachschaden.

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