Der einer Firma gehörender Porsche Carrera 911 Cabrio mit 345 PS wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Für die Reparaturdauer mietete die Firma als Halter ein Ersatzfahrzeug (wieder Porsche) an und verlangte die Mietwagenkosten für 6 Tage für insgesamt 1.725,56 € an. In den 6 Tagen wurden mit dem Mietwagen lediglich 241 km zurückgelegt. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlte lediglich 811,95 €. Den Rest klagte dann die Mietwagenfirma aus abgetretenem Recht ein und unterlag in erster und zweiter Instanz.

Das Landgericht Wuppertal war in dem Urteil vom 24.04.2012 (Aktenzeichen 16 S 69/11) der Meinung, Schadensersatz für die Anmietung eines Mietwagens könne der Unfallgeschädigte dann nicht verlangen, wenn das Ersatzfahrzeug (hier: Porsche 911 Carrera Cabrio) besonders hohe Kosten verursache, die in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den Vergleichskosten bei der Nutzung eines Taxis stünden. Die Grenze, ab der Ersatz für die Kosten des Mietwagens verlangt werden könne, sei dann auch bei einem Fahrbedarf von durchschnittlich 40 km pro Tag (hier: 241 km in sechs Tagen) noch nicht erreicht (so der Leitsatz).

Grundsätzlich sei zwar Naturalrestitution zu leisten. Die Grenze werde jedoch von § 251 Abs. 2 BGB gesetzt. Diese Grenze sei dann überschritten, wenn die Inanspruchnahme eines Mietwagens für einen wirtschaftlich denkenden Geschädigten aus der hier maßgebenden Sicht ex ante unternehmerisch geradezu unvertretbar sei).

Die Unfallgeschädigte habe fast einen Monat Zeit gehabt, sich auf die Zeit es Nutzungsausfalls vorzubereiten, da das beschädigte Fahrzeug weiter fahrbereit war.Bei einer Fahrleistung von gerade 241 km sei es unternehmerisch unvertretbar, Kosten von 1.725,56 € zu generieren. Ein Taxi hätte ca. 500 € gekostet. Berufliche, repräsentative, gesundheitliche oder sonstige Gründe, die der Inanspruchnahme eines Taxis entgegengestanden hätten, seien nicht ersichtlich, so das Gericht. Zudem hätte die Geschädigte noch den Vorteil gehabt, Benizinkosten zu sparen und nicht selbst am Steuer sitzen zu müssen. Deshalb sei die Entscheidung, einen Ersatzwagen anzumieten, wirtschaftlich grob unangemessen.

Aber was ist mit dem Fahrspaß (Mercedes Diesel Taxi gegen Porsche Carrera)????