Der Beitrag „Recht kurios: die Hundesteuerpflicht bei Menschen und Hunden – eine juristische Betrachtung“ im Blog Quinta Essentia hat mich auf die Idee gebracht, einmal die Hundesteuersätze der Landeshauptstädte der Bundesrepublik zu vergleichen. Frankfurt habe ich als Großstadt in den Vergleich einbezogen. Es interessierte mich auch, wie wir hier in Saarbrücken (das nach einen Bericht von Menth’s Health angeblich die teuersten Parkgebühren haben soll) im Vergleich mit den anderen Hauptstädten der Bundesländer stehen.

Wer nur einen Hund hält, kommt in Potsdam mit 84 € am billigsten weg, es folgen Hamburg, Frankfurt und Schwerin mit je 90 € und Wiesbaden, Düsseldorf und Magdeburg mit 96 €. Am teuersten sind Mainz (186 €) Hannover (132 €) und Bremen (122,64 €). Saarbrücken ist mit 120 € für den ersten Hund an viertletzter Position mit Berlin und Kiel.

Bei zwei Hunden staffeln sich die gesamten Hundesteuern von 180 € (in Hamburg) bis zu 402 € (in Mainz). Saarbrücken liegt mit 288 € für zwei Hunde im Mittelfeld auf Platz 10 der 17 Städte. Bei drei Hunden wird Hundesteuer zwischen 270 € und 640 € fällig. Am billigsten ist wieder Hamburg, gefolgt von Wiesbaden und München. Am teuersten sind Schwerin, Mainz und Hannover. Saarbrücken belegt wieder Rang 10.

richtig teuer kann es werden, wenn man einen sogenannten gefährlichen Hund hält, wobei die Definitionen und Rassen in den verschiedenen Hundesteuersatzungen unterschiedlich sind. Keine erhöhten Sätze für gefährliche Hunde verlangen die Städte Berlin, Bremen, Dresden. Saarbrücken und Wiesbaden. Ansonsten beträgt die Hundesteuer für den ersten „Kampfhund“ zwischen 500 € in Magdeburg bis zu 900 € in Frankfurt. Bei zwei gefährlichen Hunden werden dann gleich zwischen 1.000 € in Magdeburg und 1.800 € in Frankfurt fällig, wobei in Frankfurt diese Steuer für gefährliche Hunde auf 225 € ermäßigt wird, wenn der Hund eine Begleithundeprüfung abgelegt hat.

Hier die Tabelle: