Der Streit um Umfang und Ausgestaltung des Umgangsrechts des Kindes mit dem Elternteil, bei dem er nicht seinen Hauptaufenthalt hat, ist oft Gegenstand von Mediation, manchmal auch in der Richtung, dass der Elternteil, bei dem das Kind die meiste Zeit sich aufhält, mehr Umgangszeiten des anderen Elternteils wünscht, um selbst mehr Freiräume für sich selbst zu haben (Ja es ist auch mal schön, etwas ohne Kind(er) zu unternehmen!).

Das Problem dabei ist, dass oft über die Modalitäten nur unter dem Gesichtspunkt der eigenen Bedürfnisse gestritten wird. Es geht dann darum, wann welcher Elternteil beruflich eingebunden ist oder wann sie/er ungestörte Zeiten wünscht. Das wird dann damit bemäntelt, dass immer mit den angeblichen Interessen des oder der Kinder argumentiert wird. Interesse des Kindes bzw. Kindeswohl wird mit den Bedürfnissen des Elternteils gleichgesetzt. Die wirklichen Bedürfnisse und Wünsche des Kindes bleiben außen vor: „Wir wissen schon, was für dich gut ist:“

Natürlich gibt es in der Mediation die Möglichkeit, bei Einverständnis der Mediandeen, auch die Kinder mit einzubinden. Das birgt natürlich die Gefahr, dass die Kinder völlig damit überfordert sind, wenn sie von den Eltern vermittelt bekommen, dass sie selbst entscheiden dürfen müssen. Das hängt natürlich auch vom Alter der Kinder ab. Einer/einem 17-Jährigen werden Sie kaum vorschreiben können, wann sie/er den anderen Elternteil zu besuchen hat, Bei jüngeren Kindern wird das aber sicherlich schwierig.

Ich habe es noch nie ausbrobiert, aber denkbar wäre sicherlich, zu einem Mediationstermin eine(n) Mitarbeiter(in) des Jugendamtes dazuzubitten. Diese können dann in der Mediation die Interessen des Kindes und insbesondere die  Aspekte des Kindeswohls einbringen und das besser, als wenn die/der Mediator/in allgemeine Hinweise auf Kindeswohlerwägungen gibt, da dies je nach Konfliktsituation die Allparteilichkeit und Neutralität der Mediatorin beschädigen würde. Ob die Jugendämter hierzu bereit wären, muss ich einmal klären.

Das müssten auch nicht unbedingt Mitarbeiter des Jugendamtes sein, sondern auch sonstige  qualifizierte im Bereich Kinder und Jugend tätige Freiberufler. In den USA gibt es im Rahmen des Collaborative Law (Mediation durch Anwälte ohne Mediator) bereits Fachleute, die zu den Verhandlungen dann jeweils zugezogen werden und eine besondere Ausbildung im Bereich Teilnahme an Mediationssitzungen haben. So etwas wäre ja auch bei uns denkbar.

Dann könnten in der Mediation Regelungen erreicht werden, die nicht nur den Interessen der beiden Elternteile sondern auch dem wohlverstandenen altersgerechten Bedürfnissen der Kinder entspricht, auch wenn die Elternteile dann in dem einen oder anderen Punkt zurückstecken müssen.

Denkb