Was sich das Landgericht Saarbrücken in einem Strafprozess geleistet hat, ist kaum fassbar. Die Saarbrücker Zeitung berichtet hier von einem Betrugsprozess, der mit aller Gewalt noch vor nächster Woche beendet werden sollte, wenn es anders nicht geht, offenbar auch mit der Brechstange. Bereits am Freitag (es warr bezeichnenderweise der 11.11.2011) hatte die SZ berichtet, dass am Samstag und eventuell auch am Sonntag getagt werden soll, weil zwei Angeklagte in U-Haft säßen und das seit Juni (!) laufende Verfahren nun unbedingt jetzt beendet werden müsse. Nächste Woche müsse ein Angeklagter ins Krankenhaus und danach seien die Richter nacheinander bis Mitte Dezember im Urlaub (!!!) (siehe hier).

Ich kenne den Prozess nicht. Aber wenn man den Bericht einer der Justiz nicht schlecht gesonnenen Zeitung liest, wird man das Gefühl nicht los, dass das Gericht sein Ziel, den Prozess nun auf jeden Fall zu beenden (um den eigenen Urlaub nicht zu gefährden) mit allen Mitteln durchsetzen wollte. Die Kammer leis wohl nichts unversucht, nicht den Verdacht eines fairen Verfahrens aufkommen zu lassen. Anders ist das Vorgehen nicht zu erklären. Dass man dann von Samstag 15 Uhr an bis Mitternacht tagt (immerhin schon einmal 9 Stunden) um dann kurz nach Mitternacht ein Urteil zu verkünden und dieses bis nach 1 Uhr der Nacht auf den Sonntag zu begründen, zeugt nur von schlechtem Stil. Alle Anträge mit der Begrübndung abzulehnen, dass das Verfahren ansonsten länger dauert, sollte eigentlich eine Revision nicht überleben.

Hier hat das Landgericht sicherlich nicht dazu beigetragen, den Glauben der Bürger an eine funktionierende und vor allem eine wenigstens ansatzweise faire und neutrale Justiz zu stärken.