Am 13.3.2012 wird die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen stattfinden.

Mit diesem Verfahren – gleich wie es ausgeht – hat sich die öffentliche Verwaltung keinen guten Dienst getan. Zunächst war ja 1998 mit einem als Mediationsverfahren bezeichneten Verfahren versucht worden, eine Eskalation im Streit um den Bau der neuen Start- und Landebahn zu vermeiden. Obwohl von Anfang an umstritten war, ob es sich wirklich um ein Mediationsverfahren handelte (es fehlte z.B. von vornherein die Ergebnisoffenheit und auch die wirkliche Unparteilichkeit der Mediatoren, die – für die Mediation unüblich – eigene Vorstellungen eingebracht haben), konnte eine Eskalation vermieden werden. Dies war nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass der Ausbau der Landebahn mit einem Nachtflugverbot (zumindest verbal von den Politikern) gekoppelt wurde. Als es dann wirklich soweit war, erinnerten sich die Verantwortlichen nicht mehr an das Nachtflugverbot. Die Folge waren eine Vielzahl von Klagen, die nun vor dem Bundesverwaltungsgericht (in der Form von 8 Musterprozessen) anstehen.

Dass sich die Verantwortlichen nicht an das Ergebnis des sog. Mediationsverfahren gehalten haben, wird sicherlich für zukünftige umstrittene Projekte Folgen haben. Wenn sich die Gegner (und auch die Befürworter) eines solchen Projekts nicht darauf verlassen können, dass sich die Beteiligten an das Ergebnis eines Mediationsverfahrens halten, wird es in Zukunft schwer werden, konsensuale Verfahren einzuleiten. Erste Voraussetzung ist das Vertrauen, dass das, was in einem solchen Verfahren als Ergebnis erzielt wird, von allen Beteiligten auch akzeptiert wird. Wenn die Öffentlichkeit das Gefühl hat, dass Schlichtungs-, Vermittlungs- oder Mediationsverfahren nur dazu dienen, solche Projekte möglichst geräuschlos umzusetzen und die Projektgegner an der Nase herumzuführen, wird es solche Verfahren nicht mehr geben und die Konflikte werden in Zukunft eskalieren. Ob das ein wünschenswerter Zustand ist, diese Frage mögen sich die Verantwortlichen stellen. Ich meine nein.

Es ist an der zeit, dass die Politiker und die Verantwortlichen die Argumente der Befürworter und Gegner eines Projekts wirklich ernst nehmen, frühzeitig ehrlich und offen über die Vor- und Nachteile informieren und dann wirklich ergebnisoffene Mediationsverfahren durchführen. Wenn derartige Projekte auf einem Konsens aller Beteiligten beruhen, wird es derart aufwändige Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht mehr geben müssen.