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Es ist doch ganz einfach! Wenn mein(e) Gegner(in) nicht das macht, was ich will, gehe ich einfach vor Gericht. Ich bezahle doch eine Rechtsschutzversicherung. Mediation endet doch nur mit einem faulen Kompromiss. Außerdem weiß ich nicht, was mit einer Mediation auf mich zu kommt. Bei Gericht kann ich alles meiner anwaltlichen Vertretung überlassen.

So denken viele Menschen. Aber ist das auch richtig?

Zum ersten muss es sich um einen Konfliktgegenstand handeln, der auch juristisch lösbar ist. Gerichte können in Zivilsachen nur über Ansprüche entscheiden, d.h. über das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen. Voraussetzung ist, dass es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Viele Konfliktgründe sind aber juristisch nicht erfasst oder eben nicht so eindeutig, wie sich das manche Nichtjuristen vorstellen. Viele Bereiche des menschlichen Zusammenlebens, sei es in der Ehe, in einem Nachbarschaftsverhältnis oder im beruflichen Team, sind nicht gesetzlich geregelt. Hier hilft kein Gericht.

Ein Gerichtsverfahren dauert. Bei den Amtsgerichten ist die Mehrzahl der Verfahren (ca. 43 %) nach drei Monaten (zumindest in dieser Instanz) beendet, aber ein Viertel der Verfahren dauern 3 bis 6 Monate und ein Fünftel sogar 6 bis 12 Monate. Monate, in denen Sie der Konflikt belastet, in denen Sie sich immer wieder über Schriftsätze der Gegenseite aufregen, zu Gericht gehen müssen oder Ihre anwaltliche Vertretung informieren müssen. Bei den Landgerichten dauert das durchschnittliche Verfahren bis zu einem Jahr.

Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand, ist ein bekannter Spruch. Und das stimmt. Aus der Statistik lässt sich nicht direkt entnehmen, zu wessen Gunsten ein Prozess geendet hat. Allenfalls lässt sich der Statistik entnehmen, wer die Kosten des Rechtsstreits zahlen muss. Immerhin müssen ca. 18 % der Kläger(innen) die Kosten tragen (bei den Amtsgerichten), etwa 7 % enden 50:50 und der Rest geht zumindest überwiegend Lasten der Beklagtenseite. Also haben Sie auch als Kläger(in) gute Chancen, ihren Prozess zu verlieren.

Das wichtigste aber ist, dass Sie im Zivilprozess nur sehr eingeschränkten Einfluss auf das Ergebnis haben können. Ist die Klage einmal eingereicht, ist der Zug auf die Gleise gesetzt und Sie können nur noch hoffen, dass das Gericht die Weichen richtig stellt. Sie können allenfalls noch die Notbremse ziehen, indem Sie eine Klage zurücknehmen (mit der entsprechenden Kostenfolge) oder eben doch einen faulen Kompromiss eingehen. Sind Sie auf der Beklagtenseite, können Sie nichts tun. Ihre einzige Notbremse wäre das Anerkenntnis (oder die Flucht in die Säumnis). Aber auch das kostet.

Die im Prozess unterlegene Partei verliert automatisch ihr Gesicht. Ein verlorener Prozess wurmt, gleich ob auf Kläger- oder Beklagtenseite. Dies legt nahe, diesen Gesichtsverlust wieder auszugleichen. Der nächste Konflikt ist auf dem Weg.

Völlig anders in der Mediation. Hier bestimmen Sie, welche Themen Gegenstand sein sollen. Es muss sich auch nicht um justiziable Ansprüche handeln. Gegenstand der Mediation kann jedes zwischenmenschliche oder auch zwischenbetriebliche Problem sein. Sie brauchen auch (in der Mediation selbst) keinen Anwalt (natürlich sollten Sie eine abschließende Vereinbarung in der Mediation vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen lassen). Sie selbst bestimmen zusammen mit der anderen Seite, welchen Inhalt die Vereinbarung haben soll. Hier sind Sie aber nicht an die in die Gesetze gegossene Standardlösung von der Stange gebunden. Sie können eine individuelle Regelung vereinbaren, die Ihrem einzigartigen Fall tatsächlich gerecht wird.

Es gibt in der Mediation keine Gewinner oder Verlierer. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Konflikt mit neuen Streitgegenständen perpetuiert, gegen Null. Wenn beide Beteiligten mit dem Ergebnis zufrieden sind und das Ergebnis den eigenen Interessen Rechnung trägt, ist der Konflikt gelöst und nicht nur irgendwie erledigt. Deshalb gibt es in der Mediation keine faulen Kompromisse.

Eine Mediation ist meist innerhalb weniger Tage oder Wochen am Ziel. Sie brauchen sich nicht monatelang mit der Sache beschäftigen. Die Kosten eines Mediationsverfahrens bewegen sich meist unterhalb der im Zivilprozess zu erwartenden Kosten (die Rechtsschutzversicherungen haben schon kalkuliert als sie Mediation in ihr Leistungsportfolio aufgenommen haben). Mediation ist auch kein Verfahren, das einmal in Gang gebracht auch gegen Ihren Willen weiterläuft. Sie und Ihr(e) Konfliktpartner(in) können jederzeit ohne Begründung die Mediation beenden und auf die Gerichtsschiene wechseln. Dies hat auch keine besonderen Kostenfolgen.

Deshalb: Für Sie und Ihre anderen Streitbeteiligten ist es in jeder Hinsicht besser, eine Konfliktlösung durch Mediation zu versuchen. Ihr einziges Risiko ist, dass Sie ein wenig Zeit verlieren und die Kosten für die Mediationssitzungen vergeblich aufgewandt haben (die Gegenseite auch).

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