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Mediation ist alternativlos!

Natürlich nicht! Nichts ist alternativlos. Wer von Alternativlosigkeit spricht, will nur von der Suche und Diskussion von Alternativen abhalten (gell Frau Merkel?). Und so wäre es albern zu behaupten, es gebe keine Alternative zur Mediation. Wenn Sie ein Konflikt piesackt, müssen Sie entscheiden, wie Sie ihn angehen wollen.

Sie können den Konflikt ignorieren

Dies ist eine häufig anzutreffende Methode, sich eines Konflikts zu entledigen. Nur ist dies meist nicht von Dauer. Er mag Sie zwar eine Zeit lang in Ruhe lassen. Meist ist er aber nur auf dem Weg, Verstärkung zu holen und kehrt dann mit frischen Kräften zurück. Wenn der Grund des Konflikts Ihnen nicht wichtig ist und es Ihnen nichts ausmacht, mit dem ungelösten Konflikt zu leben, so mag das Ignorieren das Mittel der Wahl sein. Meistens drängt der Konflikt (müsste ich ihn nicht gendern: Die Konfliktin?) aber auf Klärung. Spätestens dann, wenn der Konflikt nicht nur auf der Sachebene angesiedelt ist sondern auch emotionale Kompetenzen hat, ist ein Ignorieren des Konflikts eher kontraproduktiv, weil die Emotionen weiter in Ihnen bohren.

Sie können selbst mit der anderen Partei verhandeln

Dies ist eigentlich (fast) immer das erste Mittel, Sie sprechen mit der Gegenseite und versuchen, zu verhandeln. Doch die wenigsten Menschen haben gelernt, wie man richtig verhandelt. Oft schaukeln sich dann doch die Emotionen hoch und der Konflikt eskaliert. Verhandlung kann dann zum nachhaltigen Erfolg führen, wenn beide Parteien kooperativ verhandeln. Voraussetzung hierfür ist gegenseitiges Vertrauen. Wenn Sie sicher sind, dass Sie der anderen Partei nie wieder begegnen, können Sie natürlich versuchen, Ihre Ansprüche ohne Rücksicht auf die andere Seite durchzusetzen. Wie aus dem Musterbeispiel des Gefangenendilemmas bekannt ist, führt allein kooperatives Verhandeln zu einem für beide Seiten vorteilhaften und nachhaltigen Ergebnis (win-win). Leider denken wir in Verhandlungssituationen meist noch zu sehr in Kompromissen und verhandeln kompetitiv.

Sie können vor ein Gericht ziehen

Gerichtsverfahren – gleich ob staatliche Gerichte oder Schiedsgerichte – sind immer kompetitiv. Zwar gibt es auch hier wie in der Mediation eine dritte (neutrale) Person. Der Vorteil davon ist, dass die Anwesenheit einer Schiedsperson (im weitesten Sinne) schon dafür sorgt, dass der Konflikt etwas herabgekühlt wird. Anders als bei der Mediation entscheidet aber die dritte Person den Konflikt. Meist gibt es auch nur die Möglichkeit, dass eine Seite gewinnt und die andere Seite verliert, also echte win-lose Ergebnisse. Die Entscheidungsmacht der dritten Person verändert auch die Kommunikation. Ziel der Parteien ist es nun, die/den Richter*in von der eigenen Position zu überzeugen. In der Mediation ist das sinnlos, weil die Mediatorin oder der Mediator keine Entscheidungsbefugnis hat. Apropos Position: Im Gerichtsverfahren wird über Positionen gestritten, nicht über Interessen. Wer will was von wem woraus? Das ist die im Gerichtsprozess zu klärende Frage. Gleich, wie die Entscheidung dann auch aussieht, zufrieden sind zumindest nicht alle Parteien, oft sogar nicht einmal die siegende Partei.

Und was ist mit einem Vergleich im Rahmen des Gerichtsverfahrens? Auch das ist meist ein Kompromiss, bei dem beide Parteien (zumindest ein wenig) verlieren. Wie hat das mein Ausbilder beim Landgericht immer erklärt: „Ein Vergleich ist dann gut, wenn beide Parteien damit nicht zufrieden sind.“

Sie können einen Schlichter bemühen

Halt! Ist das nicht dasselbe wie Mediation? – Nein! Schlichtungsverfahren kenne Sie sicherlich zumindest aus den Nachrichten über Tarifverhandlungen. Dort rufen die Tarifparteien oft einen Schlichter an. Was ist der Unterschied zum Gerichtsverfahren und der Mediation? Zuerst das, was alle gemeinsam haben: Es wird eine neutrale dritte Person eingeschaltet, was die Konflikteskalation ein wenig abkühlt. Im Gerichtsverfahren entscheidet die Richterin oder der Richter durch Urteil für die Parteien verbindlich. Die Schlichterin oder der Schlichter verkünden zum Abschluss des Schlichtungsverfahrens ebenfalls einen Schlichterspruch. Dieser ist für die Parteien allerdings nicht verbindlich, sondern nur ein Vorschlag zur Beilegung des Konflikts. Den Vorschlag können die Konfliktbeteiligten annehmen der auch ablehnen. Auch werden die Parteien versuchen, die Schlichterin oder den Schlichter zu überzeugen. Anders in der Mediation. Die Mediatorin oder den Mediator überzeugen zu wollen, bringt nichts. Mediator*innen entscheiden nichts und machen auch keinen Lösungsvorschlag. In der Mediation hat nur Erfolg, wer seine Konfliktpartner*innen überzeugen kann.

Sie können ein Sachverständigengutachten einholen

Ja auch das ist eine Alternative zur Mediation. Allerdings funktioniert das nur, wenn über eine Sachfrage gestritten wird, die von einem Gutachter geklärt werden kann. Wenn Sie sich bei der Scheidung nur noch um den Wert der gemeinsamen Immobilie streiten, so wird ein Schiedsgutachten zu einer schnellen Klärung führen. Ob damit aber der Konflikt bereinigt ist? Nur dann, wenn der Streit wirklich nur auf der Sachebene besteht. Dann, wenn Emotionen eine Rolle spielen, wird die Entscheidung des Gutachters auf der Sachebene den Konflikt nicht lösen können.

Mediation ist die beste Alternative

Sie sehen: Mediation ist nicht alternativlos. Aber sie ist oft die für Sie bessere Alternative. Dann, wenn es gelingt, Die Lösung des Konflikts als gemeinsame Aufgabe wahrzunehmen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, werden Sie und Ihr(e) Konfliktpartner*innen zufrieden sein und sich auch nach Beendigung der Konfliktbearbeitung gut verstehen und miteinander umgehen können. Vielleicht sogar besser als vorher.

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