Oft wird die Frage, welche Anwaltssoftware angeschafft werden soll, nur unter dem Gesichtspunkt des Anschaffungspreises diskutiert. Das ist sicherlich der völlig falsche Ansatz. Der Anschaffungspreis ist zwar sicherlich ein Kriterium, aber nicht das alleinige.

Entscheidend sind die Anforderungen , die der Interessent an die Software stellt. Die Anwaltsprogramme sind zwar ähnlich, unterscheiden sich jedoch in manchen Einzelheiten, die für die Akzeptanz des Programms in der Kanzlei entscheidend sein können. Zunächst ist nach dme Arbeitsschwerpunkt der Kanzlei zu fragen. Eine reine Strafrechtskanzlei hat sicherlich andere Anforderungen an ein Anwaltsprogramm als eine auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei oder eine Allgemeinkanzlei.

Die Organisationsform der Kanzlei spielt auch eine Rolle. Handelt es sich um eine Einzelkanzlei, besteht die Absicht, diese auf eine Bürogemeinschaft oder Sozietät zu erweitern, handelt es sich um eine kleine oder große Sozietät, um eine Bürogemeinschaft. Eine überörtliche Sozietät oder eine Anwaltsgesellschaft stellt sicherlich wieder andere Anforderungen.

Der Arbeitsstil des oder der Anwälte sollte ebenfalls berücksichtigt werden. Arbeitet der Anwalt ausschließlich in der Kanzlei oder will er auch von zu Hause aus auf das Anwaltsprogramm zugreifen können oder ist er viel unterwegs und will vom jeweiligen Standort aus auf Kanzleidaten nicht verzichten.

In der heutigen Zeit ist auch entscheidend, ob und wie ein Spracherkennungsprogramm eingebunden ist oder eingebunden werden kann. Ist ein Programm für das digitale Diktat integriert zusammen mit einem Workflow und digitalen Handdiktiergeräten?

Das Papierlose Büro wird mit Sicherheit in naher Zukunft Standard werden. Sofern gewünscht, sollte ein Dokumentenmanagement-System eingebunden sein. Gleiches gilt für den elektronischen Rechtsverkehr, beim Mahnverfahren bereits ein muss. Einbindung von Email unmittelbar aus dem Anwaltsprogramm ist heute (normalerweise) auch unverzichtbar. Die komfortable Einbindung einer internetbasierten elektronischen Akte mit Zugriff des Mandanten hierauf kann ebenfalls ein Auswahlkriterium darstellen.

Wichtig sind natürlich auch die rein technischen Fragen. Welches Betriebssystem soll genutzt werden oder ist die Software plattformunabhängig. Ebenfalls entscheidend ist, welche Datenbank dem System zugrunde liegt. Dies kann entscheidend sein, wenn irgendwann ein Umstieg auf eine andere Software erfolgen soll, ohne dass alle Daten noch mal neu eingegeben werden. Man sollte sich schon bewusst sein, dass die Dateneingabe einen nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor bei der Neueinführung einer Software in einer bestehenden Kanzlei darstellt. Hier muss jeder entscheiden, mit welcher Taktik man hier vorgehen will, Dateneingabe nach und nach im laufenden Betrieb, wenn es jeweils nötig ist oder Umstellung auf einen Schlag.

Letztlich sollte auch beurteilt werden, ob das ins Auge gefasste Programm zukunftsfähig ist. Auf jeden Fall sollte man sich nicht von großen Namen und der (angeblichen) Anzahl von Installationen blenden lassen, genauso wenig wie vom Preis.

Allein der Umfang der Auswahlkriterien und die Frage, ob der oder die Anwälte zeitlich in der Lage sind, sich einen Überblick über die am Markt vorhandenen Softwarepakete zu verschaffen, lässt es geraten erscheinen, die Kosten einer kompetenten Beratung in Anspruch zu nehmen.

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