Nun ca. 35 % der Bundesbürger ab 16 Jahren, so der Roland-Rechtsreport 2011. Also haben immerhin 65 % der Bevölkerung bereits etwas von Mediation gehört. Im Rechtsreport 2010 waren es nur 57 % der Bundesbürger, die Mediation nicht mit Meditation verwechselten.

67 % der Bevölkerung finden es unangenehm, in einen Prozess verwickelt zu werden (40 % sehr unangenehm, 27 % ziemlich unangenehm). Der Anteil der Bevölkerung, die es unangenehm finden, in einen Prozess verwickelt zu werden , ist seit dem Vorjahr um 6 % gestiegen.

Rund 46 % der Bevölkerung sind der Meinung, dass man mit Mediation viele Streitigkeiten beilegen kann. Eine Frage, die in dem Roland-Rechtsreport 2011 nicht mehr auftaucht, aber im Roland-Rechtsreport 2010 gestellt wurde, war, welches Verfahren die Befragten bevorzugen würden im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung. Hier hatten 44 % der Befragten dem Mediationsverfahren den Vorzug vor dem Gerichtsverfahren (20 %) gegeben. Der Rest war unentschieden.

Schaut man sich die tatsächliche Inanspruchnahme von Mediation an, so zeigt sich, dass Mediation trotz der Vorteile, die gesehen werden, weit weniger in Anspruch genommen wird, als dies nach den Umfragewerten sein müsste. Das deckt sich auch mit der PWC Studie „Konfliktbearbeitungsverfahren im Vergleich“ von 2005. Auch dort gab es einen Widerspruch zwischen den gesehenen Vorteilen eines Mediationsverfahrens und der tatsächlichen Inanspruchnahme. Offensichtlich ist die Möglichkeit der Einleitung einer Mediation noch nicht im Handlungsrepertoire der Konfliktbearbeiter in Firmen und im privaten Umfeld, sprich bei den Rechtsabteilungen und den Rechtsanwälten, verankert. Hier gilt es für die Mediatoren weiter Lobbyarbeit zu betreiben und den professionellen Konfliktbearbeitern weiterhin die Vorteile des Mediationsverfahrens zu vermitteln, damit dem Wissen in Zukunft auch entsprechende Taten folgen. Hierzu wird das neue Mediationsgesetz sicherlich beitragen.