LexisNexis und Martindale-Hubbell (in Zusammenarbeit mit The Global Legal Post) haben hier eine neue Studie „Selection and Retention of Law Firms within Western Europe“ veröffentlicht. Hierzu wurden 219 Rechtsabteilungen von Unternehmen danach befragt, was die ausschlaggebenden Gründe für die Auswahl der externen Anwälte für das Unternehmen sind und auch, was die Gründe sind, eine Kanzlei aus der Liste der Unternehmensanwälte zu streichen. Diese Studie ist zunächst wohl eher für große Anwaltsfirmen von Interesse. Ich denke aber, die dort aufgeführten Gründe sind auch auf kleinere Unternehmen oder Einzelmandanten durchaus übertragbar.

Entscheidend für die Auswahl der externen Anwälte ist demnach in erster Linie die Kenntnis und das Verständnis des Unternehmensgegenstands, der Bedürfnisse, Ziele und der Kultur des Unternehmens. Dies ist wichtiger als die Frage der Höhe der Vergütung. An zweiter Stelle folgt die Antwortgeschwindigkeit. Es folgen das Expertenwissen des Anwalts bzw. sein Ruf und der Mandantenservice und die Kommunikation.

Ebenso interessant ist aber, welche Gründe dafür ausschlaggebend sind, dass Kanzleien nicht mehr beauftragt werden. Hier steht an erster Stelle schlechter Sevice und an zweiter Stelle fehlendes Verständnis für die Bedürfnisse des Unternehmens. Auf dem dritten Platz folgt unfaire oder unklare Rechnungsstellung bzw. das Aufblähen der Rechnung.

Auch jeder Einzelanwalt sollte sich fragen, ob er diesen Anforderungen gegenüber den Mandanten genügt. Eventuell sollte er auch einmal sich von den Mandanten Feedback geben lassen, auch wenn das bei den Anwälten (noch nicht) üblich ist.