Mittlerweile ist die Frist zur Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren abgelaufen. Viele Verbände haben zu dem Entwurf des BMJV Stellung genommen.

Als erstes wird vielfach kritisiert, dass in der Verordnung verlangt wird, dass ein zertifizierter Mediator eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium nachweisen muss, eine Anforderung, die im Mediationsgesetz nicht enthalten ist. Es wird daher (meines Erachtens durchaus zu Recht) gefragt, ob diese Vorschrift überhaupt von der Verordnungsermächtigung im Mediationsgesetz getragen wird.

Kritik wird vielfach auch an dem starren und auf die Stunde genau geregelten zvmediatausbvklAusbildungsplan geübt. Auch diese Kritik ist gerechtfertigt. Es muss doch für ein Ausbildungsinstitut möglich sein, auf die berufliche Qualifikation der Teilnehmer Rücksicht zu nehmen. So bieten wir u.a. einen Lehrgang „Mediation in sozialpädagogischen Handlungsfeldern“ an. Zugang haben nur Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen. Manche Inhalte des Curriculums kann man hier kürzen, ohne dass die Qualität der Ausbildung leidet. Dafür kann man andere Inhalten mehr Raum geben. Teilweise sind nach meiner Meinung die Zeitvorgaben weltfremd, so z.B. unter Ziffer 1 „Einführung und Grundlagen der Mediation“ mit 18 Stunden (das sind drei volle Seminartage). Wie soll man Überblick über Prinzipien, Verfahrensablauf und Phasen der Mediation, Überblick über Kommunikations- und Arbeitstechniken in der Mediation, Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und zu anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren und Überblick über die Anwendungsfelder der Mediation auf 18 (Zeit-)Stunden ausdehnen, zumal in dieser Ausbildungsphase weder Rollenspiele noch Supervision eine Rolle spielen können? Ich meine, es würde ausreichen, die in der Ausbildung zu behandelnden Themen aufzulisten und den Ausbildungsinstituten die Freiheit zu lassen, welchen zeitlichen Rahmen sie den einzelnen Themen einräumen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Nachweis von praktischen Fällen. Einerseits wird teilweise bemängelt, dass die Forderung nach 4 Mediationen in 2 Jahren zu hoch gegriffen sei, da es so viele Mediationsverfahren in Deutschland nicht anfielen. Unklar ist auch, ab wann diese praktische Tätigkeit nachgewiesen werden muss.

Ebenso unklar ist, was passiert, wenn man für einen Zweijahreszeitraum einmal nicht die vier Fälle nachweisen kann. Verliert man dann den Titel zertifizierter Mediator oder kann man ihn wieder führen, wenn man später wieder die erforderliche Zahl Fälle mediiert hat?

Teilweise wird auch gefordert, dass man erst vier Fälle nachweisen können muss, um sich als zertifizierter Mediator bezeichnen zu können (derzeit reicht die entsprechende Ausbildung).

Was die Ausbildung anbelangt wird auch in den Stellungnahmen gefordert, dass die genannten 120 Stunden als Präsenzstunden verlangt werden müssten, was auch durchaus Sinn macht.

Für die Ausbildungsinstitute sollte auch festgehalten werden, dass die Ausbilder über entsprechende praktische Erfahrung selbst verfügen.

Auch die Fortbildungsverpflichtung im Entwurf ist nicht völlig unumstritten. So sollte als Fortbildung auch ausreichen, wenn man selbst entsprechend unterrichtet. Das halte ich für vernünftig, wobei es auch einem ausbildenden Mediator nichts schadet, wenn er sich fortbildet.

Insgesamt haben die Verbände den Referenten des BMJV durchaus ein paar Hausaufgaben mitgegeben. Es ist nur zu hoffen, dass man sich dort nicht noch einmal eineinhalb Jahre Zeit lässt, die Anregungen und berechtigten Kritikpunkte einzuarbeiten bzw. auszumerzen. Vielleicht kommt doch noch der Tag, dass sich Mediatoren als „zertifizierte Mediatoren“ bezeichnen können, vielleicht ja sogar 2015.