Die Fragen des Wissensmanagements rücken immer mehr in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Wie wird Wissensmanagement in der kleinen bis mittleren Anwaltskanzlei organisiert?

Zunächst ist der einzelne Anwalt sein eigener Wissensmanager. Sein Wissen und seine Erfahrung hat er – zumindest hinsichtlich seines juristischen Kerngebietes – jederzeit abrufbar im Kopf. Interessant wird es dort, wo andere Mitglieder der Kanzlei hiervon auch profitieren wollen und sollen und dort, wo der einzelne Anwalt sich in juristische Gebiete begeben muss, in denen er nicht alle Informationen und alles Wissen sofort abrufbar vorhält. Hier setzt Wissensmanagement ein.

Auch formales Wissen und Strukturen der Kanzlei, wie etwa Arbeitsanweisungen müssen jederzeit für jedes Mitglied der Kanzlei erreichbar sein. Hierfür eignen sich Wikis (das sind Internet-Programme die etwa bei Wikipedia zugrunde liegen). Mit Hilfe dieser Programme können relativ einfach einzelne Artikel erstellt werden, die im Intranet oder Internet (natürlich mit Zugangsbeschränkung nur für die Kanzleimitglieder) die notwendigen Arbeitsanweisungen zur Verfügung stellen. Diese Programme können auch in der Regel so eingestellt werden, dass die Zugangsberechtigten bei Änderungen oder neuen Artikeln per Mail informiert werden, so dass entsprechende Anweisungen auch nicht verloren gehen können.

Für juristisches Fachwissen kann entweder eine Urteilsdatenbank aufgebaut werden, entweder durch ein Dokumentenmanagementsystem, in dem die einzelnen Urteile aussagekräftig verschlagwortet werden. Ebenso möglich ist eine Volltext-Datenbank, in der die einzelnen Urteile kommentiert werden und per Hyperlink erreichbar sind. So kann das juristische Wissen jedes Anwalts allen zur Verfügung gestellt werden.

Wissen, das in der Kanzlei nicht vorhanden ist, kann ebenfalls heute ohne Besuch der Bibliothek des nächsten Lan