GG-Berlin  / pixelio.de

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Am 1.8.2013 ist das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (welch Wortungetüm) in Kraft getreten. Das wurde durchaus Zeit, immerhin hatte sich die Anwaltsvergütung seit 2004 1994 nicht wesentlich verändert. Welch anderer Berufszweig muss fast 20 Jahre auf eine Anpassung seiner Vergütung warten?

Die Erhöhung der Anwaltsvergütung hat aber auch Vorteile für uns Mediatoren. Das Kostenargument fällt jetzt noch stärker zugunsten der Mediation ins Gewicht. Nimmt man als Beispiel eine Streitigkeit mit einem Streitwert von 15.000 €, so erhöhen sich die Kosten für beide Beteiligte zusammengerechnet um ca. 650 €, mit außergerichtlicher Anwaltsvergütung um ca. 750 €. Allein die höheren Kosten finanzieren bereits ein paar Mediationsstunden.

Berücksichtigt man dann noch, dass das Gerichtsverfahren bei einer Mediation obsolet wird, hat man nochmals einiges eingespart. Auch die Vergütung der Beratungsanwälte ändert daran nichts, zumal für die Beratung ohnehin eine Vergütung vereinbart werden muss (am besten eine auf Zeitbasis).

Ich halte den Kostenaspekt nicht für das zwingendste Argument, sich zugunsten einer Mediation. Viel schwerer wiegen doch die Vorteile, dass ein Konflikt wirklich gelöst und nicht nur fremdbestimmt entschieden wird, dass die Beziehung zwischen den Konfliktparteien aufrecht erhalten, wenn nicht gar verbessert wird, und dass die selbst bestimmte Lösung besser auf den individuellen Fall passt, als eine auf generalisierten Regelungen des Gesetzes beruhende, und dass sie auch erfahrungsgemäß besser eingehalten wird.

Trotzdem wird die Kostenfrage immer wieder gestellt und man kann nun durchaus behaupten, dass ein gerichtliches Verfahren in aller Regel teurer ist, als eine Mediation.