Ganz interessant ist es, einmal die Jusatizstatistik der Zivilgerichte des Statistischen Bundesamtes, die bisher aktuell für das Jahr 2007 vorliegt, durchzulesen. Sie können die Statistik hier kostenlos als PDF-Datei herunterladen.

Man wundert sich über manche Zahlen. So ist die Zahl der Neuzugänge bie den Amtsgerichten (in Zivilsachen ohne Familiensachen) von 1994 bis 2007 von 1,456 Millionen Verfahren auf 1,263 Millionen zurückgegangen. Bei den Landgerichten sind die Neuzugänge von erstinstanzlichen Verfahren von 339.000 auf 373.000 gestiegen, während die Berufungsverfahren von 91.000 auf 61.000 zurückgegangen sind. Bei den Oberlandesgerichten ist der Geschäftsanfall von 58.000 auf 54.000 Verfahren (alle Zahlen 1994 bis 2007) zurückgegangen.

Also ist es schlichtweg falsch, dass das Anwachsen der Zahl der Anwälte zu einer Mehrbelastung der Gerichte geführt hätte. Immerhin hat sich die Zahl der Rechtsanwälte in dieser Zeit von 70.438 auf 142.83 verdoppelt.

Statistisch dauerte ein Verfahren vor dem Amtsgericht im Jahr 2007 4,2 Monate, bei einem streitigen Urteil 5,9 Monate (im Saarland 5,1 bzw. 8,2 Monate). Der durchschnittliche Streitwert bei einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht betrug 1.644 € (1.734 € im Saarland). Vor dem Landgericht dauert ein erstinstanzliches Verfahren durchschnittlich 7,9 Monate, bei einem streitigen Urteil 12,8 Monate (8,9 Monate bzw. 14,3 Monate im Saarland). Der Streitwert von erstinstanzlichen Verfahren beim Landgericht beläuft sich auf 15.304 € (14.499 € im Saarland), in Berufungsverfahren 1.940 € (2.082 € im Saarland). Bei den Oberlandesgerichten ist ein Verfahren nach 7,5 Monaten erledigt, auf ein streitiges Urteil muss man 10,3 Monate warten. Der Streitwert betrug im Durchschnitt 16.360 €. Zahlen für den Bundesgerichtshof liegen insoweit nicht vor.

Aber auch die Zahl der Mahnverfahren ist bundesweit zurückgegangen von 7,276 Millionen in 1994 auf 6,897 Millionen Mahnbescheidsanträge im Jahr 2007.

Bei den Amtsgerichten machten neben den nicht spezifizierten „sonstigen Sachen“ mit 38,7 % die Wohnungsmietsachen mit mehr als 20 % den größten Anteil an Verfahren aus, gefolgt von den Kaufsachen mit 11,4 % und den Unfallsachen mit 9,9 % Anteil. Bei den Landgerichten machen neben den sonstigen Sachen (40,4 %) die Kredit-, Miet und Leasingsachen den größten Arbeitsanfall mit 14,3 % der Verfahren aus. Bei den Oberlandesgerichten haben 55,8% der Verfahren einen sonstigen Gegenstand. Außerdem fallen viele Bau- und Architektensachen (9,3 %) und Miet-, Kredit und Leasingsachen (8,3 %) an.

Außer bei den Insolvenzgerichten (Anstieg von knapp 50.000 Konkursanträgen 1994 auf 211.000 Insolvenzanträge und 118.000 Verbraucherinsolvenzanträge) hat sich demnach die Arbeitsbelastung der Zivilgerichte (ohne Familienverfahren) nicht dramatisch verändert.