Nach 32 Jahren Ehe teilte ein Franzose seiner Ehefrau mit einfacher E-Mail mit, dass er die gemeinsame Wohnung verlässt. Dies schockte die Ehefrau so sehr, dass sie wegen psychischer Probleme im Krankenhaus behandelt werden musste.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wurde der Ehemann nun vom Berufungsgericht in Versailles zu einem Schadensersatz von 10.000 € verurteilt. Grundlage hierfür ist Art. 266 des Code civil. Dieser lautet wie folgt: „Sans préjudice de l’application de l’article 270, des dommages et intérêts peuvent être accordés à un époux en réparation des conséquences d’une particulière gravité qu’il subit du fait de la dissolution du mariage soit lorsqu’il était défendeur à un divorce prononcé pour altération définitive du lien conjugal et qu’il n’avait lui-même formé aucune demande en divorce, soit lorsque le divorce est prononcé aux torts exclusifs de son conjoint.“ Demnach kann einem Ehegatten Schadensersatz und Zinsen zugesprochen werden, um die besondere Härte, die aus der Auflösung der Ehe folgt, auszugleichen.

In dem entschiedenen Fall stellte die Art und Weise der Trennung eine besondere Härte dar, da die Art und Weise der Bekanntgabe der Trennung äußerst brutal war und den psychischen Zustand der Ehefrau erheblich negativ beeinflusste.

Die Höhe des Betrages wurde nicht zuletzt mit der langen Dauer der Ehe begründet. Gerade nach einer so langen Ehedauer ist die Beendigung der Ehe durch schlichte E-Mail besonders brutal. (Irgendwie scheint die Kommunikation zwischen den Eheleuten wohl eingeschlafen zu sein!)

Den Hinweis auf dieses Urteil habe ich auf dem Blog der französischen Rechtsanwältin Michèlle Bauer aus Bordeaux hier gefunden.