1994
Roman Herzog wird zum Bundespräsidenten gewählt
Fußballweltmeisterschaft in den USA – Deutschland scheidet im Viertelfinale aus
Steven Spielbergs Film Schindlers Liste erhält 7 Oscars
Das neue Namensrecht wird eingeführt, Eheleute müssen keinen gemeinsamen Ehenamen mehr führen
Der Eurotunnel zwischen Frankreich und England wird eröffnet

und

die immer noch geltende Gebührentabelle für Anwälte tritt am 1.7.1994 in Kraft!

Sie wurde nur durch die Euroeinführung angepasst, indem 1:2 umgerechnet wurde, eine reale Senkung der Gebühren.

Welcher Berufszweig arbeitet noch zu Preisen von 1994. Die Lebenshaltungskosten sind seitdem um ca. 25 % gestiegen, die Anwälte arbeiten noch zu den alten Preisen.

Das Argument, dass die Preissteigerungen sich in den Streitwerten niederschlagen und dadurch eine Gebührensteigerung eingetreten sei, ist aufgrund der Struktur der Gebührentabelle falsch. Ein Streitwert von 1000 € damals und 1250 € heute ergibt lediglich eine Gebührensteigerung von 20%, bei einem Streitwert von 10.000 € damals und 12.500 € heute ergibt lediglich eine Gebührensteigerung von ca. 8%.

Tatsächlich zeigen alle Untersuchungen zur Einkommenssituation der Anwälte, dass das Einkommen sinkt, rechnet man die Geldentwertung hinzu, sinkt das Einkommen der Anwälte dramatisch.

Dies änderte sich auch nicht durch das Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Es wurden zwar strukturelle Änderungen vorgenommen, die Gebührentabelle blieb gleich. In manchen Bereichen, z.B. bei den Ehescheidungen führte das Gesetz zu klaren Einkommensverlusten.

Verschärft wird diese Situation durch die Verschärfung der Konkurrenz. Hat sich doch seit 1994 die Zahl der zugelassenen Anwälte mehr als verdoppelt.

Während die Ärzte pressewirksam ständig ihre Situation beklagen, leiden die Anwälte ohne zu klagen.

Es wird Zeit für für eine angemessene Anpassung der Gebührentabelle!

Ach ja, am 1.1.94 wurde mein jüngster Sohn geboren. Er ist jetzt 15 Jahre alt.