Matthias Preisinger  / pixelio.de

Matthias Preisinger / pixelio.de

Tja da hatte der Pensionierte Gymnasiallehrer wohl Pech. Der Gymnasiallehrer reiste aus Luxemburg kommend nach Deutschland ein und wurde im Raum Trier von einer Zollkontrolle angehalten. Auf die (in dieser Gegend nicht unübliche) Frage, ob er Bargeld von mehr als 10.000 € mit sich führe, schüttelte der Lehrer den Kopf, so berichtet die Saarbrücker Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Allerdings fanden die Zollbeamten dann im Rucksack unter einigen Kleidungsstücken sechs Geldbündel von jeweils 250.000 € sowie einen weiteren Umschlag mit 33.560 €.

Dafür gab es dann ein Bußgeld von 380.000 €. Dieser Betrag wurde nun auch vom Amtsgericht bestätigt. Grundlage ist § 31b ZollVG. Demnach ist das Nichtanmelden von eingeführtem Bargeld mit Geldbuße bis zu 1 Million Euro versehen.

Dumm gelaufen. Jetzt ist ja nicht nur das Bußgeld wegen Nichtanmeldung des Bargelds fällig, es kommt wohl auch noch ein Steuerstrafverfahren in Betracht, weil das Geld doch wohl zum Zwecke der Hinterziehung der auf die Zinsen entfallenden Steuer in Luxemburg gebunkert war. Und die Frage woher die 1,5 Mio Euronen kommen, wird sicherlich auch noch gestellt werden. Ich wusste bisher jedenfalls nicht, dass das Einkommen eines Gymnasiallehrers das Ansparen eines solchen Betrages erlaubt. Da wird von dem Geld wohl nicht viel übrig bleiben.