zrclip_001n5dcce58f.pngEine Frau mietete im 11. Arondissement in Paris ein Mini-Zimmer von gerade einmal 5,78 m² zum Preis von sage und schreibe 430 €. Die Installationen waren nicht ordnungsgemäß und die Kochplatten befanden sich so nah an der Leiter, die zum Bett führte, dass diese schon geschwärzt war. 5 Jahre hielt es die Mieterin dort aus.

Nach einer Verordnung vom 30.1.2002 sind mindestens 9 m² vorgeschrieben und ein Volumen von 20 m³.

Nun wurde der Vermieter verurteilt, seiner früheren Mieterin 20.000 € zu zahlen. Ironie des Schicksals: Es war der Vermieter, der die Mieterin wegen eines Mietrückstands von 2 Monaten verklagt hatte.  Das Amtsgericht hatte ihn zunächst zu einem Schadensersatz zzgl Zinsen von 10.000 € verurteilt. Im Juni 2009 verurteilte ihn das Pariser Berufungsgericht zu 20.000 €. Die hiergegen vom Vermieter eingelegte Revision hat der Kassationsgerichtshof nun zurückgewiesen.

Hierüber berichtet francetvinfo hier.

Wer glaubt, schlimmer geht nimmer, der sollte dann hier schauen. Da wurde ein Zimmer mit 1,56 m² (richtig gelesen: einskommasechsundfünfzig Quadratmeter) für nicht weniger als 330 € vermietet (und der Mieter hielt es dort 15 Jahre aus!). Da ist eine Gefängniszelle ein Tanzsaal dagegen. Die Wohnungsnot in Paris treibt schon Blüten.