Die italienische Gesetzgebung ist den Schritt in Richtung Prozessvermeidung durch Mediation bisher am konsequentesten gegangen und hat offensichtlich Erfolg damit. In bestimmten Zivilsachen ist dort ein vorgeschaltetes Mediationserstgespräch obligatorisch. Wenn die Parteien wollen, können sie dann einfach aussteigen. Die große Mehrzahl der Parteien nebst Anwälte entscheidet sich allerdings für die Durchführung des vollen Mediationsverfahrens. Ca. 50 % der Fälle enden mit einer Vereinbarung. Die Belastung der Gerichte ist entsprechend erheblich zurückgegangen. Ich hatte bereits auf diesem Blog darüber berichtet (hier).

Leonardo d’Urso, Gründer und CEO der in Rom ansässigen Mediationsfirma ADR Center hat in der LinkedIn-Gruppe Mediator Network auf einen von seiner Firma auf YouTube veröffentlichten Film über das obligatorische Mediations-Erstgespräch hingewiesen, der nicht schlecht gemacht ist.

Angesichts des Gejammers der Justizminister in der Bundesrepublik Deutschland über die Kosten der Justiz wäre es ja nicht schlecht, einmal ernsthaft über die Einführung eines solchen obligatorischen Mediations-Erstgesprächs nachzudenken, zumal das italienische Modell für dieses Erstgespräch überschaubare Gebühren vorsieht.

Alle anderen Wege der Justiz, Mediation voranzubringen sind bisher nicht gerade erfolgreich gewesen. Die Inanspruchnahme des Güterichterverfahrens tendiert bei vielen Gerichten gegen null. Ebenfalls so gut wie gar nicht wird von den Gerichten die Inanspruchnahme von außergerichtlicher Mediation empfohlen. Mediation existiert in den Köpfen von Richtern kaum. In der Juristenausbildung ist Mediation, wenn überhaupt, dann nur ein Randthema (das auch nicht examensrelevant ist). Das zeigt sich auch daran, dass die Richter das Fehlen der Soll-Angabe in der Klageschrift gemäß § 253 Abs. 3 Ziff. 1 ZPO in aller Regel nicht rügen (oder gar nicht wissen, dass angegeben werde soll, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine geäußert werden soll, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen).

Vielleicht ist es aber seitens der Gerichte (und auch der Justizminister) gar nicht gewollt, dass die Eingangszahlen bei Gericht deutlich zurückgehen?