Ein offenbar etwas seltsames Rechtsempfinden hat der Landesverband Saar der Partei „Die Linken“. Laut einem Bericht das Verbot der Zeitung vom heutigen Tag hat die Bundesschiedskommission der Linken einige Satzungsänderungen der Partei vom letzten November ausgehebelt. Die Linken hatten ihre Satzung dahingehend geändert, dass man mit einem Ausschlussverfahren rechnen muss, wenn man die Medien dazu nutzt, die Partei Die Linke oder einzelne Mitglieder oder Mandatsträger zu diffamieren. Gleiches gilt, wer vertrauliche Parteivorgänge veröffentlicht oder an politische Gegner weitergibt. Dies wurde von der Bundesschiedskommission verworfen. Ebenso eine Regelung, die dem Landesvorstand das Recht gab, die Mitgliederrechte von Mitgliedern „ruhen“ zulassen, noch bevor ein Ausschlussverfahren abgeschlossen ist. Auch eine Regelung, die bestimmte, das Beistände in Verfahren vor der Landesschiedskommission der Linken nicht Mitglied einer anderen Partei sein dürfen, fand keine Gnade vor den Augen der Bundesschiedskommission der Linken.

Dass ein Landesverband bei seinen Satzungsänderungen möglicherweise übers Ziel (weit) hinaus schießt, mag man noch verstehen. Wenn aber dann der Landesvorsitzende diese Entscheidungen der Bundesschiedskommission dahngehend kommentiert, dass diese „auf eine Unkenntnis der saarländischen Verhältnisse zurückzuführen“ sei, so offenbart er hier doch, dass er keinerlei demokratisches Fingerspitzengefühl hat. Oder meint er, dass im Saarland andere rechtliche Maßstäbe gelten müssten (etwa weil Oskar Lafontaine hier Mitglied ist)?