https://i0.wp.com/www.oeamtc.at/gebrauchtwagencheck/images/media/163.jpg?resize=288%2C192Man wird ja nicht bestraft, weil man etwas angestellt hat, sondern weil man so blöd war, sich erwischen zu lassen. An diesen Spruch musste ich denken, als vor einigen Jahren ein Mandant zu mir kam, der einen gebrauchten Golf gekauft hatte. Er war der Meinung, dass der Tacho manipuliert war und das Auto eigentlich eine weitaus größere Fahrleistung hatte, als im Kaufvertrag angegeben. Allerdings passte das Serviceheft zu der im Vertrag angegebenen Kilometerleistung. Bei genauerer Betrachtung wurden allerdings sie Zweifel des Mandanten zur Gewissheit. Der Verkäufer war nämlich so clever (?) gewesen und hatte die mittleren Seiten des Serviceheftes herausgenommen und durch leere Seiten ersetzt. Bei seiner Bastelei war ihm aber offenbar entgangen, dass das Serviceheft von einem Vorbesitzer abgeheftet worden war und deshalb gelocht war. Auf die Idee, die neu eingelegten Blätter zu lochen, war der clevere Verkäufer nicht gekommen und so gab es außen ein paar gelochte Blätter und innen ungelochte. Ich kenne keinen Locher der das fertigbringt.

Mein Anschreiben mit dem dezenten Hinweis auf diese Besonderheit und auf mögliche Folgen im Falle einer Strafanzeige überzeugten den Verkäufer sofort und er nahm das Auto sofort zurück und erstattete den Kaufpreis einschließlich meiner Kosten.

Wie gesagt, man wird ja nicht bestraft …