Bekanntlich wurden in der vom Bundestag verabschiedeten Version des Mediationsgesetzes die gerichtsinterne Mediation gestrichen. Dafür wurde ein so genannter erweiterter Güterichter eingeführt. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat dem Bundesrat nun empfohlen, genau wegen dieser Streichung der gerichtsinternen Mediation den Vermittlungsausschuss anzurufen. Hierzu hatte ich in diesem Blogbeitrag Stellung bezogen.

Nach den neuesten Entwicklungen bei den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs, über die u.a. hier, hier und hier berichtet wird,bin ich gerade dabei, meine Meinung zu revidieren. Offenbar benötigt der Bundesgerichtshof ganz dringend eine gerichtsinterne Mediation. Diese sollte allerdings anders durchgeführt werden, als der ursprüngliche Entwurf des Mediationsgesetzes meinte. Die gerichtsinterne Mediation sollte hier zwischen den betroffenen Richtern des Bundesgerichtshofs durchgeführt werden. Auch sollte mit dieser Mediation nicht etwa irgend ein Richter oder der Präsident des Bundesgerichtshofs beauftragt werden sondern ein externer Mediator.

Offensichtlich wäre es nur so möglich, einer weiteren Eskalation des Konflikts über die Besetzung des Vorsitzenden des zweiten Strafsenats entgegenzuwirken. Eine Lösung dieses Konflikts ist wohl überfällig.