pepsprog  / pixelio.de

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Nun, wenn man manchen derzeit diskutierten Fall der bayerischen Justiz ansieht, scheint eine göttliche Eingebung vielleicht erfleht aber noch nicht angekommen zu sein. Anders aber wohl beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Legal Tribune Online weist hier auf ein Urteil bezüglich Hundesteuer hin, bei dem man nun doch von einer gewissen geistigen Eingebung ausgehen kann.

Geklagt hatten die Halter eines Rottweiler gegen die Erhebung der erhöhten Hundesteuer (ein Rottweiler ist in Bayern ein Kampfhund) von sage und schreibe 2.000 € pro Jahr in der Gemeinde Bad Kohlgrub. Die Halter der Rottweiler-Hündin waren in die Gemeinde umgezogen und sollten diese exorbitant erhöhte Hundesteuer zahlen. da sie sich außer Stande sahen, den Betrag aufzubringen, überließen sie den Hund dem Münchener Tierheim und nahmen ihn von dort in Pflege.

Die 2.000 € waren offenbar nun auch den Richtern zu viel und sie hoben den Hundesteuerbescheid insoweit auf, als er die Hundesteuer für andere Hunde um 75 € übersteigt. Der Vorsitzende Richter hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass eine Hundesteuer keine erdrosselnde Wirkung haben dürfe. Die Hundehaltung dürfe durch die Steuer für einen Normalverdiener nicht unmöglich werden. Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor und das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig.

Offenbar hat nun doch beim Verwaltungsgerichtshof ein Geistesblitz eingeschlagen oder die Gemeinde hatte den Bogen überspannt. In einem Beschluss vom 13.12.2012 hatte der gleiche Senat nämlich noch entschieden, dass eine jährliche Hundesteuer von 700 € keine erdrosselnde Wirkung habe. Die Richter hatten damals ausgeführt, die Hundesteuer für Kampfhunde in Höhe von 700 Euro pro Jahr und somit unter 60 Euro pro Monat habe objektiv betrachtet keine erdrosselnde Wirkung (Aktenzeichen 4 B 12.567).

Allerdings befürchte ich, dass die Richter mit den 75 € den Monatsbetrag meinen, aber eine Kürzung auf 900 € ist ja auch nicht schlecht  und damit zumindest ein kleiner Geistesblitz (oder eine kleine göttliche Eingebung).