Diese überaus wichtige Frage stellt sich der Rechtsanwalt Bernard Kuchukian aus Marseille in seinem Blog hier und er meint die Frage durchaus ernst.

In Zusammenhang mit den Salzsümpfen an der französischen Mittelmeerküste gab es wohl bereits einige Urteile, wo es allerdings mehr um die Frage ging, ob sich jemand wegen Diebstahls strafbar macht, der dort Meeresfische angelt. Richtigerweise wurden die Angeklagten dort nicht wegen Diebstahls sondern (nur) wegen Hausfriedensbruchs verurteilt.

Andererseits wurde wohl ein Unternehmer aus Chile, der in großem Umfang antarktisches Eis abgebaut und verkauft hatte, wegen Diebstahls verfolgt. Der Verfasser des Blogartikels leitet dann weiter, wem ein im Meer treibender Eisberg gehört. Niemandem! Demnach kann ich ihn mir aneignen und verkaufen, was ja auch schon geschehen sein soll.

Was ist dann mit einem Gletscher? Bezieht sich das Eigentum am Grund und Boden auch auf den darüber liegenden Gletscher? Richtigerweise wohl nicht, da es sich nicht um eine Erzeugnis oder Bestandteil des Grundstücks handelt. Eine Frage, die gerichtlich wohl noch nicht geklärt ist (hier hat wohl auch noch niemand Gletschereis geklaut?). Trotzdem wird wohl angenommen, dass der Gletscher dem Grundeigentümer gehört.

Nach gleicher Lesart wäre eigentlich das Meersalz, dass nach der Verdunstung des Meerwassers in den Salzsümpfen Südfrankreichs übrig bleibt, eigentlich herrenlos.

Nun ja, höchst wichtige Rechtsfragen. Trotzdem die Frage des Verfassers: C’est passionant le droit, non? (Das Recht ist spannend, oder?).