Manchmal muss man sich schon wundern, wie ein Gericht eine solche Summierung von Fehlern fertig bringen kann.

Ich hatte für eine Mandantin einen Prozess verloren. Nun erhielt sie persönlich (nicht etwa ich als Prozessbevollmächtigter) per Postzustellung einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Das einzige richtige hieran war das Aktenzeichen, alles andere war falsch. Das Rubrum betraf völlig andere Parteien. Es handelte sich um die Berichtigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 23.06.09 (der wohl in dem Prozess mit dem aufgeführten Rubrum ergangen war) wegen offenbarer Unrichtigkeit. Nach der Begründung war noch die gesamte Verfügung der Rechtspflegerin aufgeführt: (schön abgetippt)
“2. Berichtigungsbeschluss mit Originalentscheidung verbinden
3. Beschlussausfertigung zustellen an Beklagten –pers.-
4. Beschlussausfertigung zustellen an Kl-Vertreter mit vorgefertigtem Schreiben:
5. Nach Eingang des Berichtigungsbeschluss und der vollstreckbaren Ausfertigung d. KFBs =) beide miteinander verbinden und an Kl-Vertreter zurücksenden
6. Vorlage an Kostenbeamten mit der Bitte um Erstattung der 80,00 Euro an Kl-Vertreter
7. weglegen“
(wörtlich mit allen Fehlern wiedergegeben)

Die Rechtspflegerin war gelinde gesagt entsetzt, als sie hiervon erfuhr. Offenbar hatte hier die Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, die die Ausfertigung unterzeichnet hatte und wohl auch die Zustellung veranlasste, nicht gerade eine Sternstunde.